Aufrechterhaltung Asbestsachkunde nach TRGS 519, Anlage 5 für Sachkundige nach Anlage 4

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 285,00 €

Unterricht

02.12.2024

mo., 08:30 - 16:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 

Lehrgangsort

Koblenz

Kontakt

Ursula Weide

Tel. 0261 398-514

ursula.weide--at--hwk-koblenz.de

Angebotsnummer 6036617-0

Der Umgang mit Asbest erfordert aufgrund der bestehenden Gesundheitsgefährdung für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten einen Sachkundenachweis. Dieser wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement) erworben. Der Sachkundenachweis gilt nur für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

Die Teilnehmer dieses Lehrgangs erhalten die 6-jährige Verlängerung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten als Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4. Der Auffrischungslehrgang ist vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz behördlich anerkannt.

Inhalte

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften: Asbestprodukte und ihre Verwendung, Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten
  • Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen: zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: Arbeitsweisen gemäß TRGS 519, Aufgaben der sachkundigen Person, Gefährungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten, Betriebsanweisung und Unterweisung, Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Persönliche Schutzausrüstung: Auswahl und Anwendung

 

Zielgruppe

Planer, Handwerker aus dem Bau- und Ausbaugewerken, Hausmeister, Schornsteinfeger, Gerüstbauer, Mitarbeiter aus dem Hoch- und Tiefbau, Gebäudetrocknung sowie an Beförderer von Asbestabfällen, Mitarbeiter von Schadstoffannahmestellen und Zwischenlagern, Transport- und Entsorgungsunternehmen sowie an alle verantwortlichen Personen gemäß EfbV / AbfAEV und betriebliche Abfallbeauftragte.

Information

Die Asbestsachkunde ist nur 6 Jahre gültig. Mit einem Tageskurs kann die Gültigkeit der Sachkunde weitere 6 Jahre aufrechterhalten werden. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang: Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 4. Wir möchten darauf hinweisen, das ein Notebook mitzubringen ist. Die Lehrgangsunterlagen werden digital zur Verfügung gestellt.

Abschluss

Nach Lehrgangsteilnahme erhalten Sie ein Zertifikat.

Lehrplan

Zertifizierung