Begabtenförderung beruflicher Bildung
Falk Heller, www.argum.com

Begabtenförderung beruflicher Bildung

Mit dem Programm „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung besonders begabte junge Absolventinnen und Absolventen. Über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung können junge Berufstätige nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung eine Förderung für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Mit der Begabtenförderung werden die leistungsfähigen und leistungsbereiten Absolventen erreicht, die durch die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen nachweislich bereits nach kurzer Zeit ihren Berufsstatus wesentlich verbessern konnten. Insgesamt werden über die Stiftung zum heutigen Zeitpunkt bundesweit ungefähr 18.000 Stipendiaten gefördert.

 

Wer kann in die Begabtenförderung aufgenommen werden?

Die Bewerber für das Stipendium müssen eine Ausbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Das bedeutet die Anwärter auf ein Stipendium müssen in ihrer Prüfung entweder besser als „gut“ ( Note mindestens 1,9 = 87 Punkte ) abgeschnitten haben. Oder sie haben erfolgreich (1.-3. Platz) an einem überregionalen Leistungswettbewerb (Landes- oder Bundesentscheid o.ä.) teilgenommen. In besonderen Fällen kann auch ein ausführlich begründeter Vorschlag des Ausbildungsbetriebes eine Aufnahme in das Programm rechtfertigen. Die Bewerber dürfen zudem bei Beginn der Förderung grundsätzlich das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.

 

Was wird gefördert?

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert fachbezogene berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit fachlich/inhaltlich aufbauen. Nach Aufnahme in das Stipendium kann der Stipendiat über 3 Jahre hinweg für die von ihm gewünschte(n) Maßnahme(n) eine Förderung beantragen. Der Antrag für eine zu fördernde Maßnahme ist dabei jeweils vor Beginn des Lehrganges bei der zuständigen Stelle einzureichen. Dort wird dann auf der Grundlage der Richtlinien der Stiftung über eine Förderung entschieden. Die Fördersumme für die in das Programm aufgenommenen Stipendiaten kann ab  01.01.2025 pro Jahr bis zu 3.045 € betragen. Die Höchstfördersumme während der dreijährigen Förderung beträgt damit derzeit 9.135 €. Diese Summe darf nicht überschritten werden. Die Höhe der jährlichen Fördersumme richtet sich nach den jeweils bewilligten Mitteln der Stiftung. Die Finanzierungsmittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt.

Voraussetzung für die Beantragung der genannten Leistungen sind die Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) festgeschriebenen Voraussetzungen.

 

Wo wird die Förderung beantragt und durchgeführt? Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Im Handwerk ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die Ausbildungsprüfung (Gesellenprüfung) abgelegt wurde, für die Bewilligung der Stipendien und die Maßnahmeförderung zuständig. Die Aufnahme in das Stipendium muss vor Beginn der geplanten ersten Weiterbildungsmaßnahme erfolgt sein. Bei der Handwerks-kammer Koblenz werden die Stipendiatenplätze zum Ende eines Jahres im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben. Die Anzahl der Plätze richtet sich nach den zur Verfügung gestellten Geldmitteln. In den vergangenen Jahren waren nach Durchführung des Auswahlverfahrens im Frühjahr des jeweiligen Jahres stets alle Plätze belegt, so dass später eingehende Anträge für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Sollten Sie daher für nächstes Jahr bereits eine Fort- und Weiterbildungsmaßnahme planen, ist zu empfehlen, sich schon Ende diesen oder direkt Anfang nächsten Jahres um Aufnahme in das Stipendium zu bewerben. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in das Stipendium oder die Förderung in einer bestimmten Höhe besteht nicht!

 

 

 

Die finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller gewährt.

Aufstiegsstipendien

Ein neues Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung öffnet die Hochschulen für alle, die sich beruflich qualifiziert haben. Die sogenannten „Aufstiegsstipendien“ sollen beruflich besonders begabten Menschen einen Anreiz geben, ein Studium aufzunehmen und sich so neue berufliche Perspektiven zu erschließen.

Erstmalig seit dem Wintersemester 2008/2009 erhalten besonders erfolgreiche Absolventen einer Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung finanzielle Unterstützung, um an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule zu studieren. Als besonders erfolgreich gilt, wer eine Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten absolviert oder besonders erfolgreich an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen hat. Das Aufstiegsstipendium richtet sich insbesondere an diejenigen, die nach der Ausbildung eine Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben, beispielsweise durch eine Begabten- oder Eignungsprüfung. Ebenso können sich alle bewerben, die sich bereits vor oder neben ihrer Berufsausbildung für ein Hochschulstudium qualifiziert haben. Das Programm ist an keine Altersbegrenzung gebunden und ist Teil der bereits bestehenden Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich.

Bei der Handwerkskammer Koblenz erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Aufstiegsstipendien und zu der Ausschreibung. Ein dreistufiges Auswahlverfahren entscheidet letztendlich darüber, welcher Bewerber ein Stipendium erhält.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Begabtenförderung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!