Betriebsplanung
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Was muss ich für meinen Betriebssitz beachten?Betriebsplanung

Eine fundierte Beratung im Bereich der Betriebsplanung ist jedem Handwerksbetrieb nur zu empfehlen. Wichtige Themen in diesem Kontext sind u. a. die richtige Standortwahl, die nutzungsabhängige Umsetzung baurechtlicher und umweltrechtlicher Auflagen, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Beschaffenheit der Arbeits- und Sozialräume.

Die technische Ausstattung eines Betriebs wird oftmals durch gesetzliche Vorgaben oder geltende Normen so stark vordefiniert, dass nur Experten wissen, worauf es im Einzelfall ankommt. Andererseits ergeben sich häufig Spielräume, die nur demjenigen auffallen, der sich mit einer bestimmten Fragestellung nicht das allererste Mal auseinandersetzt.

Es gibt also viele Anlässe, einen Termin mit unseren technischen Betriebsberatern zu vereinbaren.

 



Standortplanung

Welche Anforderungen müssen Sie bei der Planung bzw. Verlagerung Ihrer Betriebsstätte beachten?



Bei jeder neuen Betriebsplanung, Betriebserweiterung oder -verlagerung ist eine konkrete Standortplanung wichtig, wobei die verschiedensten Faktoren, angefangen von vorhandenen Flächen, der Gebietsausweisung im Flächennutzungsplan, Fachkräften, baurechtlichen und technischen Voraussetzungen, Infrastruktur bis hin zu finanzieller Förderung, beachtet werden müssen. Bei allen Fragen zu Ihrem Betriebsstandort helfen wir und vermitteln gegebenenfalls auch bei Behördenkontakten.

In jedem Fall sollte vor der Umsetzung des Vorhabens immer gecheckt werden, inwieweit das Unternehmen am gewünschten Standort geführt werden darf und welche rechtlichen Auflagen und damit verbundene notwendige Investitionen auf den Unternehmer zukommen.

Nutzen Sie als Unternehmer im Handwerk die Möglichkeit, Ihr Vorhaben, von der Idee bis zur Umsetzung, mit einem kompetenten Berater zu besprechen.

 

 

Frank Sprenger
Diplom-Ingenieur

Tel. 06785 9731-760

Mobil 0151 55163236

frank.sprenger--at--hwk-koblenz.de

 

 ISB Standortfinder

 Bauleitplanung

Arbeits- und Sozialräume

Was gibt der Gesetzgeber vor?



Bei der Planung von Unternehmen sind die Einrichtung von Arbeits- und Sozialräumen unbedingt zu berücksichtigen. Hierbei gibt es einiges zu beachten:

  • Raumabmessungen, Mindestluftraum
  • Lüftung
  • Gestaltung von Fußböden, Wänden, Decken und Dächern
  • Fenster, Türen und Tore
  • Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge
  • Maßnahmen gegen Brände
  • Bewegungsfläche am Arbeitsplatz
  • Ausstattung
  • Beleuchtung und Sichtverbindung
  • Raumtemperatur
  • Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume

Die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Arbeitsstättenregeln (ASR) enthalten diesbezüglich detaillierte Angaben zur Gestaltung und Beschaffenheit von Arbeits-, Pausen-, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräumen. So finden sich hier neben Vorgaben über die Mindestbeleuchtung, Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden in Abhängigkeit von der Nutzung, Anforderungen an die Lüftung und Raumtemperatur und vieles mehr.

Zu diesen und ähnlichen Fragen helfen Ihnen unsere technischen Betriebsberater gerne weiter.

 

 

Iris Schmidt-Jung
Diplom-Ingenieurin

Tel. 0261 398-253

Mobil 0151 55163254

beratung--at--hwk-koblenz.de

Werkstätten/Produktionsorte und Arbeitsplätze

In Abhängigkeit von der Nutzung ist die bauliche und technische Ausstattung eines Betriebes durch gesetzliche Vorgaben und Normen so stark vordefiniert, dass nur Experten wissen, was im Einzelfall zu beachten ist. Andererseits bieten unsere Gesetze, Vorschriften und Normen oft Spielräume, die auf den ersten Blick nicht auffallen und auf welche Sie unsere erfahrenen Berater hinweisen.

Viele Unternehmen müssen aufgrund ihres Gewerkes bei der Einrichtung und Ausstattung der Betriebsgebäude viele rechtliche Aspekte unter anderem aus den Bereichen Immissionsschutz, Gewässerschutz und Lebensmittelhygiene berücksichtigen.

So müssen sich z. B. Fahrzeuglackierer insbesondere mit der Ableitung der Abluft aus der Lackierkabine und den Themen baulicher Brand- und Explosionsschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gefahrstoffen und deren Lagerung auseinandersetzen.

Daneben stellen sich für die Lebensmittelhandwerker insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der hygienerechtlichen Auflagen und der entsprechenden Ausgestaltung der Arbeitsräume und Produktionsabläufe.

Unsere technischen Berater erörtern mit Ihnen individuell Ihr Vorhaben. Hierbei werden neben rechtlichen Fragen auch die Themen Prozess- und Ablaufoptimierung besprochen, die sich in einer optimalen Werkstattplanung widerspiegeln.



Betrieblicher Brandschutz



Neben dem baulichen Brandschutz, dies sind insbesondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Bausubstanz, wie z. B. notwendige Brandwände oder die Einrichtung brand- und explosionsgeschützter Lackierräume, ist im Unternehmen auch der betriebliche Brandschutz sicherzustellen.

Beim Brandschutz spielen insbesondere die Nutzung, d. h. die im und am Gebäude verwendeten Materialien und die Anordnung und Größe der Räumlichkeiten eine große Rolle. Weiterhin basieren der betriebliche Brandschutz und die damit verbundenen Maßnahmen in einem Unternehmen auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung. Selbstverständlich müssen Löschwasseranlagen, Feuerlöscher sowie Fluchtwege und deren Kennzeichnung vorhanden sein.

Die Anzahl der Feuerlöscher bzw. die notwendigen Löscheinheiten die vorzuhalten sind, lassen sich individuell berechnen. Feuerlöscher sind an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen anzubringen (Empfehlung: Griffhöhe 80cm bis 120 cm). Die Stellen, an denen sich Feuerlöscher befinden, müssen durch das Brandschutzzeichen F04 „Feuerlöschgerät“ gekennzeichnet sein.

Ist das Feuerlöschgerät gut sichtbar angebracht, kann auf eine zusätzliche Kennzeichnung verzichtet werden. Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet und mind. alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Zum organisatorischen Brandschutz, d. h. insbesondere zum Thema Brandschutzhelfer finden Sie weitere Hinweise in unserem Merkblatt „Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz“.



Dieses Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.