
Fördert die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.Aufstiegsbonus I
Der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz fördert die berufliche Weiterbildung und betont die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Er wird an Personen vergeben, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Ziel des Bonus ist es, den beruflichen Aufstieg durch Fortbildung als ebenso wertvoll wie einen akademischen Abschluss zu etablieren und somit einen zusätzlichen Anreiz zur Weiterbildung zu schaffen.
Höhe des Aufstiegsbonus I
Der Bonus beträgt 2.000 Euro pro Person, wenn der erfolgreiche Abschluss gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift anerkannt wird (ab dem 1. Januar 2020
Wer erhält den Aufstiegsbonus I?
- Personen, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und deren Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2020 festgestellt wurde.
- Der Abschluss muss nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) den Niveaus 6 oder 7 zugeordnet werden.
- Die Prüfung muss in Rheinland-Pfalz oder, wenn in RLP nicht möglich, in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.
- Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung seinen ersten Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz haben.
- Bei unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus für jede bestandene Prüfung mehrfach gewährt werden.
Wie beantrage ich den Aufstiegsbonus I?
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen bei der Handwerkskammer Koblenz eingereicht werden.
Es gibt zwei Arten von Anträgen für den Aufstiegsbonus I:
- Antrag für Abschlüsse innerhalb von Rheinland-Pfalz - Dieser Antrag ist für Personen vorgesehen, die ihre Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben. Die Handwerkskammer Koblenz prüft und informiert die Antragsteller über die Möglichkeit, den Bonus zu beantragen.
- Antrag für Abschlüsse außerhalb von Rheinland-Pfalz - Wenn die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, muss der spezielle Antrag „Aufstiegsbonus I außerhalb RLP“ ausgefüllt und zusammen mit den nötigen Unterlagen innerhalb eines Jahres nach Abschluss eingereicht werden.
Welche Nachweise werden benötigt?
In beiden Fällen müssen alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, um die Voraussetzungen für den Bonus zu überprüfen.
Prüfung innerhalb von Rheinland-Pfalz:
Wenn die Fortbildungsprüfung innerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurde, muss entweder der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung in Rheinland-Pfalz liegen.
Prüfung außerhalb von Rheinland-Pfalz:
Wenn die Fortbildungsprüfung außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurde, müssen in der Regel sowohl der Hauptwohnsitz als auch der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung in Rheinland-Pfalz liegen
Hauptwohnsitz
geeignete Nachweise
- Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Das Ausstellungsdatum muss nach dem Prüfungsdatum liegen, das Einzugsdatum muss vor dem Prüfungsdatum liegen
ungeeignete Nachweise
- Kopie des Personalausweis
- alte Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum = vor dem Prüfungsdatum)
- einfache Meldebescheinigung (kein Einzugsdatum)
- Kopie des Führerscheins
Beschäftigungsort
geignete Nachweise
- Kopie des Verdienstbescheinigung aus dem Monat der Ergebnisfeststellung
- Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers
Wortlaut z. B.: “Hiermit bestätigen wir, dass der Beschäftigungsort von Herrn/Frau xxx zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag.”
Das Ausstellungsdatum muss hier nach dem Prüfungsdatum liegen.
ungeignete Nachweise
- Kommandierung
- Kopie des Arbeitsvertrags
- Kopie des Arbeitszeugnisses
Wann erfolgt die Auszahlung?
Nach Eingang des Antrags prüft die zuständige Kammer, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von sechs bis acht Monaten nach Antragstellung. Nähere Informationen können Sie dem Zuwendungsbescheid entnehmen.
Wichtiger Hinweis
Für steuerliche Fragen zur Behandlung des Aufstiegsbonus sollten sich Antragsteller an ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt wenden.