
Vermitteln ist besser als prozessierenVermittlungsstelle
In den meisten Fällen ist es für alle Beteiligten der sinnvollere Weg, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Die Vorteile liegen hierbei auf der Hand: Man erspart sich einen möglicherweise langwierigen sowie kostenintensiven Prozess und ist zudem vor der Öffentlichkeit geschützt.
Informationen
Gemäß § 91 Absatz 1 Nr. 11 der Handwerksordnung wird es den Handwerkskammern insbesondere zur Aufgabe auferlegt, Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und ihren Auftraggebern einzurichten.
Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die Handwerkskammer Koblenz durch die Einrichtung ihrer Vermittlungsstelle nach.
Mit dieser unterstützen wir bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Handwerksbetrieben. Das kostenlose Verfahren vor der Vermittlungsstelle soll den Beteiligten helfen, eine kostenintensive und zeitaufwändige Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung ist die Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, denn die angebotene Streitschlichtung basiert auf dem Freiwilligkeitsgrundsatz.