Finanzielle Förderung
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Finanzielle Hilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

"Aufstiegs-BAföG" ist eine finanzielle Unterstützung für Handwerkerinnen und Handwerker während ihrer beruflichen Fortbildung. Entsprechend dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben interessierte Nachwuchskräfte, wenn sie zum Beispiel an Meistervorbereitungslehrgängen teilnehmen, einen Anspruch auf Fördermittel in Form von staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.

 

Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

  • Übernahme von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro.
 Von diesem Betrag werden 50 % als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50 % werden als zinsgünstiges Darlehen von der KfW-Bank zur Verfügung gestellt.
  • Zusätzlich können die Kosten für die Anfertigung eines Meister- oder Prüfungsstückes bis zur Hälfte - höchstens jedoch in Höhe von 2.000 Euro - in Form eines Darlehens beantragt werden.
  • Alleinerziehende können einen Zuschuss für die Kosten zur Kinderbetreuung beantragen.

Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.

  • Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet.

Voraussetzung für die Beantragung der genannten Leistungen sind die Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) festgeschriebenen Voraussetzungen.

Beantragung / Antragstellung

Die Anträge auf Aufstiegs-BAföG werden bei den BaföG-Stellen der kreisfreien Städte und der Kreisverwaltungen gestellt, entsprechende Antragsformulare sind dort erhältlich. Insbesondere Anträge auf Leistungen zum Unterhalt sollten möglichst vor Beginn der Fortbildung gestellt werden, da ansonsten eventuelle Ansprüche verloren gehen.

Rückzahlungsmodalitäten

Das Darlehen ist bis zwei Jahre nach Maßnahmeende (maximal 6 Jahre ab Maßnahmebeginn) zins- und tilgungsfrei. Danach muss es in der Regel innerhalb von zehn Jahren mit einer monatlichen Mindestrate in Höhe von 128 Euro zurückgezahlt werden.

Teilerlass

Bei bestandener Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden dem Geförderten auf Antrag 50 Prozent des Maßnahmedarlehens erlassen. Bei einer Existenzgründung innerhalb von 3 Jahren nach Maßnahmeende gibt es weitere Möglichkeiten des Teilerlasses.

 

Ausführliche Informationen zum Aufstiegs-BAföG

 www.aufstiegs-bafoeg.de