
Finanzielle Hilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)
Der Beginn der Meisterausbildung ist ein wichtiger Schritt – und wir wissen, dass dabei die Frage einer Förderung aufkommt. Finden Sie alle Informationen rund um das Aufstiegs-BAföG. Sollten noch weitere Fragen offen bleiben, steht Ihnen die Meisterakademie jederzeit zur Verfügung.
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist eine staatliche Förderung, die Personen unterstützt, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben. Es ist speziell für Personen gedacht, die sich für eine höhere berufliche Qualifikation wie die Meisterprüfung entscheiden. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Darlehen, das nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung zurückgezahlt werden muss.
Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- Übernahme von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro. Von diesem Betrag werden 50 % als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die restlichen 50 % werden als zinsgünstiges Darlehen von der KfW-Bank zur Verfügung gestellt.
- Zusätzlich können die Kosten für die Anfertigung eines Meister- oder Prüfungsstückes bis zur Hälfte - höchstens jedoch in Höhe von 2.000 Euro - in Form eines Darlehens beantragt werden.
- Alleinerziehende können einen Zuschuss für die Kosten zur Kinderbetreuung beantragen.
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.
- Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus einen Antrag auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt stellen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird individuell berechnet.
Voraussetzung für die Beantragung der genannten Leistungen sind die Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) festgeschriebenen Voraussetzungen.
Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?
Aufstiegs-BAföG können Personen beantragen, die eine berufliche Fortbildung anstreben, die zu einem anerkannten höheren Abschluss führt, wie zum Beispiel der Meisterprüfung.
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.
Welche Kosten werden durch das Aufstiegs-BAföG gefördert?
Lehrgangs- und Kursgebühren: Kosten für die Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung
Prüfungsgebühren: Die Kosten für die Prüfung selbst, die mit der Fortbildung verbunden ist, jedoch keine Zusatzgebühren oder ähnliches.
Lebenshaltungskosten: Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch ein monatlicher Zuschuss zur Deckung der Lebenshaltungskosten gewährt, vor allem wenn der Meister hauptberuflich und in Vollzeit erfolgt.
Wie ist die Förderung aufgebaut?
Die Förderung wird in der Regel als Zuschuss und Darlehen gewährt:
50 % der förderfähigen Kosten werden als Zuschuss gewährt, der Rest als zinsgünstiges Darlehen, das nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung nur zu 25% zurückgezahlt werden muss.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
Detaillierte Informationen zum Aufstiegs-BAföG, einschließlich der Antragsvoraussetzungen, Fördersätze und Antragsfristen, finden Sie auf der offiziellen Webseite des Aufstiegs-BAföG unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de