berufsanerkennung
HwK Koblenz

Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und KompetenzenBerufsanerkennung

Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Ausland erworbene handwerkliche Berufsqualifikationen werden von der Handwerkskammer Koblenz - als zuständige Stelle für Personen mit Arbeitsplatz oder Wohnsitz im Kammerbezirk Koblenz – auf ihre Gleichwertigkeit mit einer deutschen, handwerklichen Referenzqualifikation überprüft. Das Verfahren ist mit Kosten verbunden, diese richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Handwerkskammer Koblenz. Dabei kommen drei gesetzliche Grundlagen in Frage:

  • Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
  • Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Gleichstellung auf Grund eines bilateralen Abkommens: Frankreich, Österreich

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag und bieten im Rahmen des Projektes „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Qualifizierungsberatung sowie Anpassungsqualifizierungen im Falle der Feststellung einer teilweisen Gleichwertigkeit. Hierfür stehen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.

Den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG können Sie über den nebenstehenden Link online ausfüllen und einreichen. Die Absendung des Antrags ist u.a. nur mit einem aktuellen Lebenslauf, einer beglaubigten Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass) und der beglaubigten Kopie und Übersetzung des Ausbildungsnachweises möglich.



Validierung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach Handwerksordnung, Validierungsverfahren

Die Handwerkskammer Koblenz ist die zuständige Stelle für Personen im Kammerbezirk Koblenz.

Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Know-How und das, was sie können. Insbesondere wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem sein, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt.

Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen, die

  • einen Wohnsitz in Deutschland hat und
  • in dem Referenzberuf keinen Berufsabschluss hat oder für seinen ausländischen Berufsabschluss keine Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz festgestellt worden ist,
  • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf steht
  • das 25. Lebensjahr vollendet hat sowie
  • ausreichende Deutschkenntnisse besitzt

Bei Verfahrenszulassung wird von der Handwerkskammer Koblenz am Ende des Verfahrens ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit oder ein Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit ausgestellt.









FIT for German Climate Businesses

Logo - Future International Talents for German Climate Business

Pilotprojekt zur Gewinnung von Fachkräften aus Kolumbien und Usbekistan für das Klimahandwerk

Der Fachkräftebedarf ist angesichts der demografischen Entwicklung und der anstehenden Transformation der Wirtschaft bei vielen Handwerksunternehmen groß. Ein wichtiger Baustein zur Schließung dieser Lücke kann die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten sein. Aus diesem Grund führt der Zentralverband des Deutschen Handwerks gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und der sequa gGmbH das Pilotprojekt „Future International Talents for German Climate Businesses“ (FIT for German Climate Business) durch. Konkret geht es in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Projekt um die Gewinnung von Fachkräften aus Kolumbien und Usbekistan für Handwerksbetriebe in neun beteiligten Projektregionen.

Das Ziel ist es, die Möglichkeiten des novellierten und Ende 2023 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für das Handwerk in ausgewählten Berufen zu erproben und einem Praxistest zu unterziehen. Der Schwerpunkt liegt auf Klimahandwerken. Hierzu gehören im Projekt unter anderem Berufe des Bauhaupt-, des Ausbaugewerbes sowie verschiedene Handwerke für den gewerblichen Bedarf.

Teilnehmende Betriebe werden mit qualifizierten, vorausgewählten Fachkräften in Kontakt gebracht. Die Fachkräfte werden über das Projekt sprachlich und interkulturell in den Herkunftsländern vorbereitet. Das Projekt unterstützt die Beteiligten beim Visumprozess sowie bei der Einreise nach Deutschland. Somit wird sichergestellt, dass die Handwerksunternehmen und die Fachkräfte in jedem Schritt des Einwanderungs- und Integrationsprozesses optimal beraten, begleitet und unterstützt werden. Hierzu steht eine feste Ansprechperson, der/die sogenannte Fachkräfteeinwanderungsberater/in der jeweiligen Handwerksorganisation, zur Verfügung.

Logos der Förderer

IQ Handwerk Rheinland-Pfalz

Logo_IQ_Netzwerk_2023

Qualifizierungsbegleitung im Handwerk

Seit dem 01. Januar 2023 sind wir im Förderprogramm „IQ - Integration durch Qualifizierung“ Teil des Regionalen Integrationsnetzwerkes Rheinland-Pfalz. Das Projekt bietet umfangreiche Hilfs- und Fördermöglichkeiten für Personen, die einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation im Handwerk haben.

Das Projektteam begleitet Sie und Ihren Betrieb im Integrations- und Qualifizierungsprozess, unterstützt bei der Umsetzung des Qualifizierungsplans und organisiert die überbetrieblichen Qualifizierungsphasen.

Ziel ist das Erreichen der vollen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation, und damit die Anerkennung als Fachkraft. Für Personen ohne formalen Berufsabschluss bieten wir eine allgemeine Kompetenzfeststellung erworbener beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten an und leiten bei relevanten Qualifikationen in das Projekt ValiKom Transfer über.

Das Projekt IQ Handwerk Rheinland-Pfalz wird im Rahmen des Förderprogramms „IQ - Integration durch Qualifizierung“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Fördererlogos

Die Regionalen Integrationsnetzwerke IQ in RLP und IQ in Trier werden zusätzlich finanziert durch fünf rheinland-pfälzische Ministerien: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungMinisterium für BildungMinisterium für Familie, Frauen, Kultur und IntegrationMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauMinisterium für Wissenschaft und Gesundheit.

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