Sichere Arbeitsplätze - gesunde UnternehmenArbeits- und Gesundheitsschutz
Die Grundvoraussetzung für die Gesundheit der Mitarbeiter sind eine gute Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation in den Unternehmen und technisch, gut und sicher ausgestattete Arbeitsplätze.
Zudem macht der Gesetzgeber klare rechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind. Somit kommt am Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz kein Betriebsinhaber vorbei.
In den Handwerksunternehmen mangelt es oft an Personal, Zeit und Spezialisten, die das Thema Arbeitsschutz im Unternehmen umsetzen. Dennoch ist jeder Unternehmer verpflichtet sich mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinanderzusetzen und die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz umzusetzen. Die grundlegenden Anforderungen sind im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitssicherheitsgesetz eindeutig geregelt. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen in seinem Betrieb umzusetzen.
Gesetzliche Grundlagen
Was gibt der Gesetzgeber vor
Den gesetzlichen Rahmen für den Arbeitsschutz bilden eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Zudem macht der Gesetzgeber klare rechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind. Somit kommt am Thema Arbeitsschutz kein Betriebsinhaber vorbei.
Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz beim Inhaber eines Unternehmens. Ziel ist es, die Beschäftigten keinen Gefahren auszusetzen bzw. wenn dies nicht möglich ist, die Gefährdung so gering wie möglich zu halten. So hat der Unternehmer darauf zu achten, dass in seinem Betrieb alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Die Grundlage aller Tätigkeiten im Arbeitsschutz ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen an den einzelnen Arbeitsplätzen – auch auf Baustellen – und deren Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Entsprechend sind notwendige Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dies ist ebenfalls zu dokumentieren.
Nur so kann der Unternehmer im Schadensfall nachweisen, dass er sich rechtskonform verhalten hat. Er muss dann auch keine juristischen Konsequenzen fürchten.
Im Folgenden sind die wesentlichen Unternehmerpflichten zusammengestellt:
- Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gemäß
DGUV Vorschrift 2 - Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Sicherheitsbeauftragte
- Ersthelfer
- Erste Hilfe-Ausstattung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen
- Unterweisungen
- Betriebsanweisungen
- Überprüfung elektrischer Betriebsmittel
- Brandschutz
Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Handlungsfelder, so im Bereich Hautschutz oder Explosionsschutz, Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Auch gewerkespezifische Vorgaben müssen berücksichtigt werden.
Sie können einen Vor-Ort-Termin vereinbaren und werden individuell beraten. Sprechen Sie uns an.
DER SGU-LEITFADEN ®
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Der SGU-Leitfaden® ist ein Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern, der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht, des Landesamtes für Umwelt, sowie des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz.
Für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern ist die Handwerkskammer Koblenz ständiges Mitglied in der Fachkommission SGU. Den SGU-Leitfaden gibt es mittlerweile für die Branchen KFZ, Bau, Holz, Druck, Metall, Fleisch und Backwaren sowie für Lackierer.
Dieses Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.