Abgas-Untersuchung G-Kat und Diesel-Pkw bis 7,5 t mit OBD

wenige Plätze

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Gebühren

Kurs: 550,00 €

Unterricht

09.12.2024 - 10.12.2024

mo.- di. von 8:00 - 15:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

August-Horch-Str. 6

56070 Koblenz

Halle 2 - KFZ

Kontakt

Michelle Janner

Tel. 0261 398-325

michelle.janner--at--hwk-koblenz.de

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Angebotsnummer 6036385-0

Fahrzeuge mit geregeltem Abgaskatalysator sowie Dieselfahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen regelmäßig zur Abgasuntersuchung (AU) in den Werkstätten vorgeführt werden. Nur anerkannte Werkstätten, die ihre Mitarbeiter für die Abgasuntersuchung geschult haben, dürfen die AU durchführen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Prüfungen zur Durchführung der Abgasuntersuchung alle drei Jahre neu abgelegt werden. Das Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Koblenz ist eine vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks anerkannte AU-Schulungsstätte und führt Prüfungslehrgänge für Katalysator und Dieselfahrzeuge sowie zweitägige Kombi-Kurse für G-Kat und Dieselfahrzeuge durch. Die Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Stoffpläne und die zur Einhaltung notwendigen Vorschriften sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge werden von der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes überwacht. Die Teilnehmer erhalten mit der Einladung zum Lehrgang das für die Schulung verwendete Handbuch zur intensiven Vorbereitung und nach bestandener Prüfung die Teilnahmebescheinigungen in zweifacher Ausfertigung sowie das Zertifikat über die abgelegten Prüfungen ausgehändigt. Die Anmeldungen für die AU-Schulungen sind rechtzeitig mit Angabe des entsprechenden Lehrganges an die Handwerkskammer Koblenz zu richten.
 Folgende AU-Schulungen werden in Koblenz angeboten:

Einzelschulung (1Tag, Gebühr: 350 Euro)
 A-Schulung: G-Kat mit OBD
 B-Schulung: Pkw-Diesel bis 7,5 t mit OBD
 C-Schulung: Lkw-Diesel ab 2,8 t mit OBD

Kombi-Schulungen (2 Tage)
 A/B-Schulung: Gebühr 550 Euro
 B/C-Schulung: Gebühr: 550 Euro
 A/B/C-Schulung: Gebühr: 670 Euro

Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an, damit Ihr Betrieb die Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung nicht verliert.

Information

Bitte geben Sie unter Schritt fünf: Sonstige Mitteilungen an, ob Sie Erstschüler oder Wiederholer sind. Wenn Sie Wiederholer sind und die letzte Schulung nicht bei der Handwerkskammer Koblenz absolviert haben, teilen Sie uns bitte auch mit wann und wo Sie Ihre letzte Schulung absolviert haben.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung im Kfz-Handwerk.

Dozent

Marcel Köhler

Abschluss

Zertifikat und Teilnahmebescheinigungen

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