Finanzielle Förderung
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Fördert die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.Aufstiegsbonus I

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift „Vergabe des Aufstiegsbonus I und des Aufstiegsbonus II“ des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 03.02.2020 (8202) für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft den Aufstiegsbonus I.

Was ist der Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Der Aufstiegsbonus I schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Der Bonus beträgt 2.000 Euro pro Person für jeden nach der o.g. Verwaltungsvorschrift anerkannten Abschluss (ab 01.01.2020). 

Wer erhält den Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 € wird für alle Personen gewährt,

  • die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2020 festgestellt wurde,
  • die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
  • die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder – sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
  • deren Beschäftigungsort oder ständiger Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag.
  • Absolventen, deren Beschäftigungsort und ständiger Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Rheinland-Pfalz lagen, können den Abschluss auch in einem anderen Bundesland abgelegt haben.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.



Wie erhalte ich den Aufstiegsbonus I?

Die Begünstigten werden von der Handwerkskammer Koblenz ermittelt, festgestellt und informiert sofern der förderfähige Abschluss von der Handwerkskammer Koblenz bestanden wurde. Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus I ist vollständig auszufüllen und mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen bis zum angegebenen Rücksendetermin per Post bei der Handwerkskammer Koblenz einzureichen.

Bei Abschlüssen, die in einem anderen Bundesland abgelegt wurden, ist der Antrag „Aufstiegsbonus I außerhalb RLP“ auszufüllen und innerhalb eines Jahres nach erfolgreichem Abschluss mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen einzureichen.



Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die zuständige Kammer prüft Ihren Antrag. Sie entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung zahlt sie Ihnen den Aufstiegsbonus I aus. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von sechs bis acht Monaten nach Antragstellung.



Was muss ich noch beachten?

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.