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02/2024: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Änderung ab 01. Juli 2024: Das neue „SV-Meldeportal“
Das bisherige Meldeportal sv.net wurde seit dem 01.03.2024 durch das neue „SV-Meldeportal“ ersetzt.
Das Meldeportal sv.net wird daher ab 30. Juni 2024 nicht mehr erreichbar sein. Das neue SV-Meldeportal dient als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von A1-Bescheinigungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eAU), Fehlermeldungen und sonstige Meldungen.
Achtung: Zuvor ist eine neue Registrierung notwendig.
Genauere Informationen finden Sie hier:
Weitere Mitteilungen
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Aktuelles zu den rechtlichen Themen, die bei uns aufschlagen.
Wenn vom Händler fehlerhaftes Material eingekauft und beim Kunden verbaut wurde, hat der Handwerksbetrieb nicht nur einen Anspruch auf Ersatz des fehlerhaften Materials gegen den Händler. Er kann in der Regel auch einen Aufwendungsersatz für die Aus- und Einbaukosten fordern.
Über die aktuelle Rechtslage informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Details finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 21.06.2023, Az. VIII ZR 105/22, ausgeführt, dass der Anwendungsbereich des verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruchs gemäß § 439 Abs. 3 BGB weit zu sehen ist und schon der Vorfertigungsprozess, bei dem es gar nicht mehr zum Abschluss des Einbauvorgangs kommt, erfasst ist. Das Urteil des BGH finden Sie hier.