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03/2025: Altersvorsorge im Blick: Die Digitale Rentenübersicht!

Recht Aktuelles - 07/2018
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Wer gut vorsorgen will, muss gut informiert sein.

Die Altersvorsorge in Deutschland bietet viele Möglichkeiten – gesetzlich, betrieblich und privat. Doch bisher fehlte ein zentraler Überblick über die eigenen Ansprüche.

Die Lösung: Ein zentrales, geschütztes Portal, das Bürgerinnen und Bürger zuverlässig über ihre Altersvorsorge aus allen drei Säulen informiert.

Ab Ende 2023 ist die Digitale Rentenübersicht im Regelbetrieb.

Das Portal wird kontinuierlich erweitert, um zusätzliche Anbieter einzubinden und den Nutzern bestmöglich zu dienen.

Verordnung zur Anbindung: Seit dem 6. Februar 2024 müssen alle Vorsorgeeinrichtungen, die mehr als 1.000 Ansprüche verwalten und jährliche Mitteilungen versenden, an das Portal angebunden werden.

Dies soll bis Ende 2024 umgesetzt sein.

Probieren Sie die Digitale Rentenübersicht aus und bleiben Sie informiert!

 www.rentenuebersicht.de

Weitere Mitteilungen

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Aktuelles zu den rechtlichen Themen, die bei uns aufschlagen. 

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Selbständigen und Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen, lesen und speichern können. Die gängigsten Formate sind XRechnung und ZUGFeRD.
XRechnung ist ein XML-Datensatz, während ZUGFeRD eine Kombination aus PDF und Datensatz ist. Große Unternehmen sind meist vorbereitet, aber viele kleine Betriebe und Soloselbständige noch nicht.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich erfolgreich für eine kostenfreie staatliche Software eingesetzt. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist jetzt im Elster-Portal verfügbar.
Anbei finden Sie unser aktualisiertes Infoblatt zur E-Rechnung.
Ab 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Weniger Papier, Druck und Porto, schnellere Bearbeitung und pünktliche Zahlungen.
Eine Schritt-für-Schritt-Checkliste für die Umstellung auf die E-Rechnung finden Sie hier, ausführliche Informationen im ZDH-Leitfaden zur E-Rechnung.
Die Abrechnung von Arbeitsstunden von Auszubildenden sorgt im Handwerk oft für Unsicherheit – sowohl auf Seiten der Betriebe als auch bei den Kunden.
Dabei gibt es klare Grundsätze, wie Azubi-Leistungen korrekt und fair in der Handwerkerrechnung berücksichtigt werden können. Mehr erfahren Sie in beigefügtem Infoblatt …
Das bisherige Meldeportal sv.net wurde seit dem 01.03.2024 durch das neue „SV-Meldeportal“ ersetzt.
Das Meldeportal sv.net wird daher ab 30. Juni 2024 nicht mehr erreichbar sein. Das neue SV-Meldeportal dient als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von A1-Bescheinigungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eAU), Fehlermeldungen und sonstige Meldungen.
Achtung: Zuvor ist eine neue Registrierung notwendig. Genauere Informationen finden Sie hier:
Wenn vom Händler fehlerhaftes Material eingekauft und beim Kunden verbaut wurde, hat der Handwerksbetrieb nicht nur einen Anspruch auf Ersatz des fehlerhaften Materials gegen den Händler. Er kann in der Regel auch einen Aufwendungsersatz für die Aus- und Einbaukosten fordern.
Über die aktuelle Rechtslage informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Details finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 21.06.2023, Az. VIII ZR 105/22, ausgeführt, dass der Anwendungsbereich des verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruchs gemäß § 439 Abs. 3 BGB weit zu sehen ist und schon der Vorfertigungsprozess, bei dem es gar nicht mehr zum Abschluss des Einbauvorgangs kommt, erfasst ist. Das Urteil des BGH finden Sie hier.