
Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT)
Unterstützung bei der Recherche / Informationsbeschaffung von berufsspezifischen Normen, Richtlinien und Gesetzen
Sachkunde Lasersicherheit nach TROS Laserstrahlung
Wer Anlagen oder Maschinen betreibt, die Laserstrahlen erzeugen, muss Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Schäden durch Laserstrahlung treffen. Näheres regelt die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). U. a. wird bei Arbeitsplätzen mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 vom Unternehmer die Bestellung eines fachkundigen Laserschutzbeauftragten verlangt.
Hieran erkennt man, dass beim Einsatz von Laserstrahlung besondere Sicherheitsaspekte und Vorschriften zu beachten und besondere Kenntnisse der beteiligten Mitarbeiter erforderlich sind.
Wir steht Ihnen zur Beantwortung von Fragen zu aktuellen Richtlinien, Normen und Gesetzen, zu Gefährdungspotenzialen, zur Vermeidung von Gefahren sowie zu Fragen zur Erzeugung, zu Eigenschaften und zu Wechselwirkungen von Laserstrahlung mit Werkstoffen und insbesondere Körpergewebe wie Auge und Haut zur Verfügung.