Alle zulassungspflichtigen Krafträder mit Zwei- oder Viertaktfremdzündungsmotor und einem Hubraum über 50 ccm bzw. einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurden, müssen ab 1. April 2006 einer regelmäßigen Untersuchung der Abgase unterzogen werden. Die Frist für die erste und alle weiteren Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde. Wird die Frist um mehr als 2 Monate überschritten, ist statt einer Wiederholungsprüfung immer eine erstmalige Schulung zu absolvieren. Das Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer ist eine vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks anerkannte AUK-Schlungsstätte und führt diese Prüfungslehrgänge als Tagesschulungen durch. Die Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Stoffpläne und die zur Einhaltung notwendigen Vorschriften sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge werden von der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes überwacht. Die Teilnehmer erhalten mit der Einladung zum Lehrgang das für die Schulung verwendete Handbuch zur intensiven Vorbereitung und nach bestandener Prüfung die Teilnahmebescheinigungen in zweifacher Ausfertigung sowie das Zertifikat über die abgelegten Prüfungen ausgehändigt.
Die Anmeldungen für die AUK-Schulungen sind rechtzeitig an die Handwerkskammer Koblenz zu richten. Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an, damit Ihr Betrieb die Berechtigung zur Durchführung der AUK-Untersuchung nicht verliert.