Tagesseminar Laserschutzbeauftragter (LSB) nach TROS Laserstrahlung
Wer Anlagen oder Maschinen betreibt, die Laserstrahlen erzeugen, muss Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Schäden durch Laserstrahlung treffen.
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) verlangt bei Arbeitsplätzen mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 vom Unternehmer die Bestellung eines fachkundigen Laserschutzbeauftragten.
Im Tagesseminar werden Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung der Aufgaben des Laserschutzbeauftragten erforderlich sind. Dabei wird der aktuelle Stand der Richtlinien, Normen und Gesetze zu Grunde gelegt und es wird auf Änderungen und Ergänzungen eingegangen, die sich im Laufe der Zeit ergeben haben.
Der anwendungsbezogene Kurs eignet sich auch zur von der OStrV geforderten regelmäßigen Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse langjähriger Laserschutzbeauftragter.
Entstehung und Eigenschaften von Laserstrahlung, physikalische Größen
Wirkung von Laserstrahlung auf biologisches Gewebe
Lasersicherheit und -schutz
- direkte und indirekte Gefährdungen
- Klassifizierung von Laseranlagen
- Schutzmaßnahmen/Laserschutzfilter
Recht: Gesetze, Richtlinien, Normen, Regeln der Technik
Der Laserschutzbeauftragte: Aufgaben, Pflichten und Verantwortung
Praxis:
- Demonstration von Schutzeinrichtungen am Laser
- Gefährdungsbeurteilung