Geprüfter Betriebswirt (HwO)

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 5.730,00 €

förderfähig

Unterricht

04.11.2024 - 29.06.2026

montags und mittwochs von 17:30 - 21:15 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 690 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

August-Horch-Str. 8

56070 Koblenz

Raum 2.70

Kontakt

Michelle Janner

Tel. 0261 398-325

michelle.janner--at--hwk-koblenz.de

Angebotsnummer 6036348-0

Die Fortbildung "Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)" ist geeignet für Teilnehmer aus Handwerk, Einzelhandel, Industrie und Verwaltung. Sie bearbeiten alle wesentlichen Themen die für den beruflichen Erfolg in der Unternehmensführung entscheidend sind. Strategische Planung, Einsatz moderner Marketinginstrumente, Optimierung von Geschäftsprozessen, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Analysen, sichere Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen, Personalführung und vieles mehr.

Der Unterricht findet in Präsenz-, als auch in Onlineform statt. Der Unterricht kann u.U. auch an einigen Samstagen stattfinden.

Praxisorientierte Projektaufgaben und realistische Fallbeispiele bilden den Schwerpunkt des Lehrgangs. Mit den optimierten Lerninhalten aus Betriebs- und Volkswirtschaft, Personal und Recht werden Situationen im Gesamtkontext bewertet und Lösungen sowie Steuerungsmechanismen erarbeitet. Ziel ist eine selbständige Entscheidungsfindung, um Unternehmen sicher führen zu können. Der erreichte Titel "Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)" ist die höchste Stufe der betriebswirtschaftlichen Fortbildung im Handwerk. Absolventen erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Zertifikat) der Handwerkskammer Koblenz.

Ihre Lehrgangsinhalte:
  • Sie haben ein vertieftes betriebswirtschaftliches Verständnis und erkennen gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge
  • Sie sind sicher bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
  • Sie entwickeln zukunftsorientierte und passgenaue Unternehmensstrategien, setzen diese durch betriebswirtschaftliche Steuerung um und können diese bedarfsgerecht anpassen
  • Sie verbessern die Geschäftsprozesse und die Organisation des Unternehmens nachhaltig
  • Sie entscheiden richtig im Sinne der Gesetze und Verordnungen
  • Sie beherrschen moderne Führungstechniken
  • Sie entwickeln Ihr Profil als Führungspersönlichkeit und motivieren Ihre Mitarbeiter zu mehr Leistungsbereitschaft.

Unternehmensstrategie:

  • Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten
  • Unternehmensstrategie planen

Unternehmensführung:

  • Unternehmensführung und -organisation gestalten
  • Rechnungswesen im Unternehmen gestalten
  • Finanzierung und Liquidität sichern
  • Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen
  • Wertschöpfung optimieren

Personalmanagement:

  • Personal planen und gewinnen
  • Personal führen und entwickeln

Innovationsmanagement - Projektarbeit:

  • Grundlage: Realistische betriebliche Problemsituation
  • Erarbeitung einer Lösung für eine beispielhafte betriebliche Problemstellung mit
  • Innovationsbedarf. Dabei werden alle bisher gelernten Aspekte der
  • Unternehmensstrategie, -führung und des Personalmanagements berücksichtigt.
Downloads
Teilnahmebedingungen
Widerrufsbelehrung
Pruefungsordnung

Zielgruppe

Die Fortbildung "Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)" ist geeignet für Teilnehmer aus Handwerk, Einzelhandel, Industrie und Verwaltung. Sie bearbeiten alle wesentlichen Themen die für den beruflichen Erfolg in der Unternehmensführung entscheidend sind. Strategische Planung, Einsatz moderner Marketinginstrumente, Optimierung von Geschäftsprozessen, Kosten- und Leistungsrechnung, sichere Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen, Personalführung und vieles mehr.

Information

In der Lehrgangsgebühr sind die Lehr- und Lernmittel nicht enthalten. Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 600 €. Für die Projektarbeit berechnen wir zurzeit eine Zusatzgebühr von 150 €. Teilweise findet der Unterricht auch online statt; hierzu benötigen Sie eine stabile Internetverbindung, einen Laptop und eine Kamera.

Voraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder

2. den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung oder

3. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister und zur Industriemeisterin, Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker und Staatlich geprüften Technikerin oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

4. einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.



Dozent

Diverse Dozenten

Abschluss

Prüfungszeugnis und Urkunde.

Die Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)" gemäß der BetrWHwOPrV vom 13.03.2011 wurde zwar im Jahr 2016 im DQR auf Stufe 7 eingestuft. Die Absolventen sind aber dennoch nicht zur Führung der Bezeichnung "Master Professional in..." berechtigt! Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung Master Professional (3. Fortbildungsstufe) wäre zum einen eine Eingruppierung der Fortbildungsprüfungsordnung in die 3. Fortbildungsstufe durch das Wirtschaftsministerium - was bisher jedoch noch nicht geschehen ist. Zum anderen müsste die Fortbildung einem Lernumfang von mindestens 1.600 Unterrichtseinheiten aufweisen. Daher können wir auch für aktuell abgelegte Prüfungen keine Urkunde ausstellen, die Sie zur Führung der Bezeichnung "Master Professional in..." berechtigen würde

Lehrplan

Aufstiegs-BAföG
Teilnehmer an Meistervorbereitungslehrgängen der
HwK Koblenz können Förderung nach dem sogenannten
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
erfolgt bei Voll- und Teilzeitkursen bis zu einer Höhe von
15.000 Euro. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss
gewährt. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges
Darlehen beantragt werden. Bei Bestehen der Prüfung
können auf Antrag nochmal 50 Prozent dieses noch nicht
fälligen Maßnahmedarlehens erlassen werden. Bei einer
Existenzgründung gibt es weitere Möglichkeiten des
Teilerlasses. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können
zur Finanzierung des Lebensunterhaltes zusätzlich einen
Unterhaltsbeitrag beantragen. Die Höhe ist abhängig von
Einkommen, Vermögen und Familienstand. Der Unter-
haltsbeitrag wird als Zuschuss gewährt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.aufstiegs-bafoeg.de.
Individuelle Fördermöglichkeiten erläutern die Ämter für
Ausbildungsförderung der Kreisverwaltungen und
kreisfreien Städte, hier müssen auch die Anträge gestellt
werden.

Begabtenförderung berufliche Bildung
Über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
können junge Berufstätige nach ihrer erfolgreich
abgeschlossenen Ausbildung eine Förderung für die
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
erhalten.
Die Bewerber für das Stipendium müssen eine
Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen
haben. Die Anwärter auf ein Stipendium müssen
in ihrer Prüfung entweder besser als mit der Note
gut (Note mindestens 1,9 = 87 Punkte) abgeschnitten
haben.
Oder sie haben erfolgreich (1.-3. Platz) an einem
überregionalen Leistungswettbewerb (Landes- oder
Bundesentscheid o.ä.) teilgenommen. In besonderen
Fällen kann auch ein ausführlich begründeter Vorschlag
des Ausbildungsbetriebes eine Aufnahme in das
Programm rechtfertigen.
Die Bewerber dürfen zudem bei Beginn der Förderung
grundsätzlich das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe
des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller
gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an
einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.

Aufstiegs-Bonus I
Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz
soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und
akademischer Bildung unterstreichen und beträgt
2.000 €.
Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt,

  • die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
  • die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
  • die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder - sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
  • deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.
  • wenn der Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, obwohl dies auch in Rheinland-Pfalz möglich ist, muss der ständige Erstwohnsitz und die Arbeitsstelle zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Rheinland-Pfalz liegen.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der
Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt
werden.

Zertifizierung