Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz
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HwK und IHK informieren über Auswirkungen der Neufestsetzung.Wasserschutzgebiet Koblenz / Urmitz

Koblenz. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz sowie die Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) informieren am Dienstag, 28. August um 18 Uhr Betriebe zu den Auswirkungen, die sich aus der Neufestsetzung der Rechtsverordnung „Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz“ ergeben. Veranstaltungsort ist das Zentrum für Ernährung und Gesundheit der HwK (St. Elisabeth-Straße 2, 56068 Koblenz). Eingeladen sind auch am Verfahren beteiligte Institutionen, die ebenfalls Rede und Antwort stehen.

In der neuen Rechtsverordnung sind zusätzlich zu den Anforderungen der Wassergesetze allgemein zulässige und genehmigungsfähige Vorhaben sowie Gebote und Verbotstatbestände aufgeführt. Nach diesen Vorschriften wird über die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben entschieden. Bestehende Anlagen dürfen zwar weiterbetrieben werden, die zuständige Wasserbehörde kann jedoch die Anpassung an die Anforderungen der neuen Verordnung verlangen.

Als Träger öffentlicher Belange sind die Wirtschaftskammern vor Erlass der Verordnung zu hören. Im Austausch mit den Betrieben werden die beiden Interessensvertretungen der Wirtschaft eine entsprechende Stellungnahme bearbeiten und einreichen, informieren die Betriebe aber auch über Möglichkeiten für eigene Einwendungen. Mit Beginn der Offenlage müssen innerhalb von sechs Wochen – voraussichtlich bis zum 1. Oktober – durch schriftliche Einwendungen Ansprüche geltend gemacht werden. Wer also in dieser Zeit keine Einwendungen erhebt, erklärt sich mit der Planung für einverstanden und kann später keine Rechte mehr geltend machen.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit bei der HwK Koblenz,
Tel. 0261/ 398-202, recht@hwk-koblenz.de

 

23.08.2018



 

Pressestelle

Jörg Diester
Leitung Pressestelle

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