Wasserschutzgebiet Koblenz
HwK Koblenz
Holpriger Verlauf: Die Vereinbarkeit von Wasserschutz- und Gewerbegebiet Koblenz-Urmitz verläuft aktuell alles andere als glatt. Die Koblenzer Kammern HwK und IHK äußern im Sinne ihrer Betriebe beim Verordnungsgeber SGD Nord Nachbesserungsbedarf, um den Wirtschaftsstandort mittel- und langfristig zu sichern.

HwK und IHK sehen Nachbesserungsbedarf bei Neuausweisung des Wasserschutzgebietes.Wasserschutzgebiet Koblenz

Koblenz. Welche Auswirkungen hat die geplante Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz auf das dortige Industrie- und Gewerbegebiet? Werden Unternehmen den Standort verlassen müssen, weil die Auflagen zu hoch sind? Das Thema sorgt seit Monaten für Unsicherheit und Diskussionsstoff. Die Koblenzer Wirtschaftskammern bieten über ihre Rechts- und Technologieberatung seit Bekanntwerden der Pläne den Mitgliedsbetrieben eine kostenlose Unterstützung an.

Teil des Verfahrens war jüngst auch die Erörterung zum Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz in der Koblenzer Rhein-Mosel-Halle. Die Existenz und weitere Entwicklung des Industriegebiets Koblenz-Urmitz stand auf dem Prüfstand. In der nicht öffentlichen Veranstaltung war der Verordnungsgeber, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord aufgefordert, die schriftlich erhobenen Einwendungen gegen die Neuausweisung des Wasserschutzgebiets und die künftig dort geltenden, sehr strengen Verbote mit den betroffenen Betrieben und den Trägern der öffentlichen Belange mündlich zu erörtern.

Aufgrund der kurzfristigen Ansetzung konnte der Termin von vielen Betroffenen nicht wahrgenommen werden. Umso wichtiger war die Teilnahme der Wirtschaftskammern als Träger öffentlicher Belange.

Zum Hintergrund: Im Frühjahr des letzten Jahres wurde von den Wasserwerken die Erhöhung der Fördermenge von Wasser im betroffenen Gebiet um nahezu 100 Prozent bewilligt. Was maßgeblichen Einfluss auf die Abgrenzung des Schutzgebietes hat, denn je höher die Fördermenge ist, desto größer wird das Schutzgebiet.

Die SGD Nord bestätigte, dass ohne die Brunnen des Zweckverbands RheinHunsrück Wasser die Schutzzonen IIIA und IIIB, die sich über das gesamte Industrie- und Gewerbegebiet erstrecken, kleiner wären. Dem Einwand der Handwerkskammer (HwK), Industrie- und Handelskammer (IHK) und Unternehmen, dass die Sicherstellung einer überregionalen Versorgung nicht zu Lasten der Koblenzer Unternehmen gehen dürfe, wurde entgegengehalten, dass die Schonung des Anlagevermögens der Wasserwerke Vorrang habe.

Vor diesem Hintergrund regen die Koblenzer Wirtschaftskammern an, nach Alternativen zur Koblenzer Wassergewinnung zu suchen und diese zu erschließen.

Die im Industriegebiet ansässigen Unternehmen genießen Bestandsschutz – nach dem Willen der SGD Nord aber nur für die bereits vorhandenen Gebäude und Anlagen. Der von HwK, IHK und Unternehmen bereits frühzeitig geforderte erweiterte Bestandsschutz wurde von der SGD Nord zunächst kategorisch abgelehnt. Dieser würde auch neue Gebäude und Anlagen und damit eine betriebliche Weiterentwicklung statt nur ein sozialverträgliches Auslaufenlassen der bisherigen Nutzungen ermöglichen. Mehrere Vertreter großer Unternehmen erklärten, dass es für sie ohne erweiterten Bestandsschutz keine Perspektive mehr in Koblenz gebe und eine Standortverlagerung ernsthaft erwogen werde.

Von Seiten der Stadt Koblenz wurde deutlich gemacht, dass der Wirtschaftsstandort Koblenz nicht gefährdet werden dürfe. Die SGD deutete an, die Ablehnung dieser zentralen Forderung von Unternehmen, Wirtschaftskammern und Stadt Koblenz noch einmal zu überdenken.

Von Seiten der Unternehmen wurde nochmals deutlich gemacht, dass Planungs- und Rechtssicherheit unerlässliche Standortfaktoren für weitere Investitionen sind. Viele Regelungen lassen nicht erkennen, was zulässig ist und was nicht. So lässt beispielsweise die Formulierung „wenig befahrene Verkehrsflächen“ nicht erkennen, ob dazu Parkplätze mit zehn, 100 oder auch mit 1.000 Stellplätzen zählen. Davon hängt ab, ob der Parkplatz asphaltiert werden muss oder ob eine Schotterfläche genügt. Für die Unternehmen kann es dabei um Kosten in Millionenhöhe gehen. Bei der Lagerung von Stoffen ist vollkommen unklar, welche Stoffe im Wasserschutz noch gelagert werden dürfen. Auf Lagerung oder Planung entsprechender Anlagen ist praktisch jedes Unternehmen angewiesen.

Im Entwurf der Rechtsverordnung wurden verschiedene Pflichten genannt, die zu erhöhten Aufwendungen bei den Unternehmen führen. Einige Punkte, wie beispielsweise die Anzeigepflicht für bestehende Anlagen, wurden entsprechend den Anregungen der Kammern ersatzlos gestrichen. Auch die über bestehende Gesetze hinaus gehende Forderung hinsichtlich der Anpassungspflicht bei Änderung von bestehenden Anlagen wurde entschärft.

Die von HwK und IHK eingebrachten Vorschläge zur Konkretisierung sind bislang nur teilweise in die neue Wasserschutzverordnung der SGD eingeflossen.

Somit besteht trotz der bereits erfolgten Änderungen weiterer erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wenn an der Größe der Schutzzonen und den sehr strengen Verboten festgehalten wird, dann sind die Präzisierungen bei den Ausnahmen und ein erweiterter Bestandsschutz unerlässlich, damit der Standort auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt und eine Fortführung unternehmerischer Tätigkeit am Standort gewährleistet ist.

 

30.01.2019



 

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