HwK Koblenz informiert Handwerksbetriebe über finanzielle Einsparungen.Unternehmen erhalten Stromsteuerentlastung
Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz informiert Handwerksbetriebe über Steuerentlastungen für Nutzenergie, deren Höhe 5,13 €/MWh beträgt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt. Die Unternehmen können noch bis zum 31. Dezember beim Hauptzollamt für die gezahlte Stromsteuer des Jahres 2017 einen Antrag auf Entlastung stellen. Besonders für energieintensive Unternehmen aus dem Baugewerbe oder dem verarbeitenden Gewerbe, so Feinwerkmechaniker und Metallbauer, Installateure und Heizungsbauer, Elektroinstallateure, Tischler, Bäcker, Konditoren und Fleischer, kann das eine finanzielle Entlastung bedeuten.
Das Hauptzollamt kann die nachweislich versteuerte Nutzenergie des Unternehmens also steuerlich entlasten, wenn das Unternehmen im letzten Jahr mehr als 48 730 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht hat. Der passende Antrag findet sich auf der Homepage des Zoll (www.zoll.de, Vordruck 1453). Das Unternehmen muss mit einem weiteren Vordruck (1402 (2018) "Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten") zusätzlich eine Beschreibung seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten im Jahr 2017 vorzulegen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Beschreibung dem Hauptzollamt bereits vorliegt. Die erhaltene Stromsteuerentlastung ist dann bis spätestens 30.06.2018 mit dem Formular 1462 oder direkt über https://enstransv.zoll.de beim Hauptzollamt anzuzeigen.
Um diese Steuerentlastung zu erhalten ist ausdrücklich keine Verpflichtung zum Aufbau eines Energiemanagementsystems verbunden, die Hürden sind also recht niedrig. „Wir helfen unseren Handwerksbetrieben, wenn es hierzu Fragen gibt“, unterstreicht die HwK Koblenz.
Der Zoll informiert direkt unter folgendem Link.
05.07.2018