Start.in.RLP - das neue Gründungsstipendium in Rheinland-Pfalz
Nattanan Kanchanaprat/ Pixabay.de
1.000 Euro, 12 Monate lang für innovative Gründungen und Betriebsübernahmen aus dem Handwerk - Beantragung jetzt möglich!

1.000 Euro, 12 Monate lang für innovative Gründungen und Betriebsübernahmen aus dem Handwerk - Beantragung jetzt möglich!Start.in.RLP - das neue Gründungsstipendium in Rheinland-Pfalz

Innovative Gründerinnen und Gründer können sich bis spätestens 28. Februar 2022 auf das neue Stipendium in Rheinland-Pfalz bewerben. Auch die Förderung einer Übernahme eines innovativen Betriebes ist möglich.

Start.in.RLP ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Unterstützung von Gründerinnen und Gründern in der frühen Phase ihrer Existenzgründung. Es soll junge Unternehmer dabei begleiten, ihre Geschäftsidee mit regionalem Alleinstellungsmerkmal in einem innovativen, kreativen Handwerksbereich oder in Bezug auf innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Produktionswege weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Egal ob Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Handwerk – wichtig ist der innovative und zukunftsweisende Charakter der Gründungsidee oder der geplanten Betriebsübernahme. Dabei wird der Begriff der Innovation bewusst weit gefasst und lässt Ermessensspielräume zu. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro gestelltem Antrag 1.000 Euro (brutto) pro Monat für maximal 12 Monate.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich Gründerinnen und Gründer oder Übernehmerinnen und Übernehmer, deren Gründung maximal 12 Monate zum Zeitpunkt des Antrags zurückliegt oder die noch nicht gegründet haben. Der Unternehmenssitz und Wohnsitz muss in Rheinland-Pfalz sein.

Ablauf der Bewerbung

  1. Am Anfang der Bewerbung steht ein Erstgespräch mit einem akkreditierten Gründungspartner. Die Handwerkskammer Koblenz ist bereits akkreditiert und wird Gründungsvorhaben bzw. Betriebsübernahmen aus dem Handwerk gerne bei der Antragstellung unterstützen.
  2. Die HwK Koblenz wird den Businessplan auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen. Ist das Ergebnis positiv, kann man einen Antrag auf das Gründungsstipendium stellen.
  3. Über den Antragslink werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht.
  4. Die Bewerbungsunterlagen werden einer landesweiten Fach-Jury vorgelegt, die in einer Jurysitzung die Bewerbungen bewertet und ein Votum abgibt.
  5. Bei einem positiven Votum übernimmt die Investitions- und Strukturbank RLP die Bewilligung und steuert die Auszahlungen.

Weitere Informationen unter www.gruenden.rlp.de oder www.hwk-koblenz.de.
Vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin  bei der HwK Koblenz, Betriebsberatung, Telefon 0261/ 398-251, beratung@hwk-koblenz.de.

 

25.11.2021



 

HwK-Pressestelle

Jörg Diester

Jörg Diester
Leitung Pressestelle

Tel. 0261 398-161

joerg.diester--at--hwk-koblenz.de