Bild von der Flut im Ahrtal
15. Juli 2021: Auch das Bauunternehmen Otto aus Dernau ist von der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal betroffen und muss die Mehrfachbelastung aus Wiederaufbau des eigenen Betriebs und Einsätze auf den zahlreichen Baustellen des Ahrtals bewältigen.

05.07.2024HwK und IHK fordern Fristverlängerung der Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen

Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz setzen sich nachdrücklich für eine Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen im Ahrtal ein. Aktuell endet die Frist für die Beantragung von Unternehmenshilfen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024. Im Gegensatz dazu wurde die Antragsfrist für private Haushalte bereits bis Mitte 2026 verlängert.

„Rund 500 Handwerksbetriebe sind flutgeschädigt und mussten nach der Katastrophe im Juli 2021 einen Spagat aus Wiederaufbau des eigenen Betriebes, eigenem Wohnhaus und Auftragsbewältigung zahlreicher flutbetroffener Kunden hinbekommen. In der Folge haben diese Handwerker an der Belastungsgrenze gearbeitet und die Priorität bei den Kundenanfragen gesetzt, was ja ganz im Sinne eines zügigen Wiederaufbaus des Ahrtals lag. Doch damit wurde auch die Antragstellung von Fluthilfen zurückgestellt“, erläutert HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich ein wichtiges Thema für diese Betriebe. „Eine Verlängerung der Antragsfrist würde den Unternehmen den dringend benötigten Raum geben, um die umfangreichen Antragsverfahren ordnungsgemäß abzuwickeln und die finanziellen Hilfen zu erhalten.“

Betriebe berichten außerdem, dass sie zum Teil noch keine Einigung mit ihren Versicherungen erzielt haben und daher noch gar nicht in der Lage sind, einen Antrag zu stellen. Darüber hinaus suchen sie zum Teil noch nach Sachverständigen oder die Sachverständigen sind noch bei der Erstellung der Gutachten. In anderen Fällen wiederum müssen noch Bauanträge gestellt oder bewilligt werden. Dies alles dauert länger als erwartet.

„Bereits über 500 Millionen Euro wurden bisher an flutgeschädigte Unternehmen bewilligt. Dennoch stehen viele Betriebe vor administrativen und logistischen Herausforderungen, die eine fristgerechte Antragstellung erschweren“, ergänzt Stephanie Binge, Leiterin der Abteilung Beratung und Wirtschaftsförderung der HwK Koblenz. „Die Unternehmen benötigen mehr Zeit, um die umfangreichen Dokumentationen und Nachweise zu erbringen.“

Sowohl IHK als auch HwK Koblenz sind in engem Austausch mit der Landesregierung, die ihrerseits mit der EU-Kommission verhandelt, um die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Dieses Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission soll sicherstellen, dass Unternehmen die gleiche Fristverlängerung wie Privathaushalte erhalten. IHK und HwK werden sich gemeinsam ebenfalls an die hiesigen EU-Abgeordneten wenden, um die Thematik zügig erneut zu platzieren.

„Es ist ein zentrales Anliegen unsererseits, dass die Antragsfrist der ISB-Aufbauhilfe verlängert wird, damit die Unternehmen Planungssicherheit und in der Folge die dringend notwenige Unterstützung erhalten“, betonen beide Hauptgeschäftsführer von IHK und HwK Koblenz. Beide Kammern informieren in ihren Gesprächen kontinuierlich über das derzeit gültige Antragsende, „wir erhalten aber immer als Antwort, dass die Frist im unternehmerischen Alltag nicht realistisch einzuhalten ist.“

Kontakt für betroffene Unternehmen:

Handwerkskammer (HwK) Koblenz, Daniela Becker-Keip, Mail: Daniela.Becker-Keip@hwk-koblenz.de, Tel. 0261/ 398-257

Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz, Susanne Baltes, Mail: baltes@koblenz.ihk.de,
Tel.: 0261/ 106-281



 

Jörg Diester
Leitung Pressestelle

Tel. 0261 398-161

joerg.diester--at--hwk-koblenz.de