Nahaufnahme verschiedener Länderflaggen
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Der Einstieg ins Auslandsgeschäft beginnt schon im Inland!Außenwirtschaft

Der Einstieg ins Auslandsgeschäft beginnt schon im Inland!

Internationale Geschäftsbeziehungen sind auch für kleine und mittlere Handwerksbetriebe ein wichtiger Teil einer erfolgreichen Betriebsführung. Egal ob Sie neu im Auslandsgeschäft oder schon erfahren sind, wir begleiten Sie – ganz individuell und kostenfrei – bei der Planung und informieren Sie über einzuhaltende Formalitäten und länderspezifische Besonderheiten zum Beispiel bei:

  • Einsatz ausländischer Subunternehmer
  • Dienstleistungserbringung im Ausland
  • Messeauftritt im Ausland
  • Internationale Markterkundungsreisen

Profitieren Sie auch von unseren WebSeminaren zu aktuellen Themen und unserem regelmäßigen Außenwirtschafts-Newsletter.  Sie benötigen aktuelle Länderleitfäden oder Merkblätter? Diese erhalten Sie - selbstverständlich kostenfrei - bei uns. Sprechen Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail an.

 

Beratung und Wirtschaftsförderung
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Aktuelle Mitteilungen

Die Europäische Kommission hat die neuen EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge und Konzessionen veröffentlicht. Ab dem 01.01.2026 gelten folgende aktualisierte Netto-Schwellenwerte:

  • Bauleistungen: 5.404.000 EUR (bisher 5.538.000 EUR)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden): 140.000 EUR (bisher 143.000 EUR)
  • Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber): 216.000 EUR (bisher 221.000 EUR)
  • Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung/Sicherheit: Bauleistungen 5.404.000 EUR, Liefer-/Dienstleistungen 432.000 EUR (bisher 443.000 EUR)
  • Konzessionen: 5.404.000 EUR (bisher 5.538.000 EUR)

Die neuen Werte gelten ab dem 1. Januar 2026 und sind für die Jahre 2026/2027 maßgeblich.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) in Belgien für nahezu alle Transaktionen im B2B-Bereich (also Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Unternehmen) verpflichtend. Die Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk versendet werden und dem Peppol-BIS-Format entsprechen. Dieses Format basiert – wie in Deutschland auch – auf der europäischen Norm EN 16931. Sowohl der Versand als auch der Empfang von E-Rechnungen werden obligatorisch. Ein Versand per PDF oder E-Mail genügt nicht mehr. Dies betrifft auch deutsche Handwerker, die gelegentlich in Belgien tätig sind und über eine belgische Umsatzsteuerregistrierung verfügen.

Seit dem 1. Dezember 2025 können auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse als geografische Angaben auf europäischer Ebene geschützt werden, während dieser Schutz zuvor nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen vorgesehen war. Mit der neuen Regelung werden regionale Herstellungstraditionen gewürdigt, Nachahmungen verhindert und insbesondere die Wettbewerbsposition kleiner und mittlerer Betriebe gestärkt. Geschützt werden Namen von Produkten, deren Qualität oder Ruf wesentlich auf ihren Herkunftsort zurückzuführen ist, unabhängig davon, ob sie von Hand gefertigt oder industriell hergestellt sind. Beispiele hierfür sind Schneidwaren aus Solingen, Uhren aus Glashütte, Holzkunst aus dem Erzgebirge oder Porzellan aus Meißen. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Produkt aus einem klar definierten Gebiet stammt, ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen den Eigenschaften des Produkts und seiner Herkunft besteht und mindestens ein Produktionsschritt in der Region erfolgt. Diese Anforderungen werden in einer Produktspezifikation detailliert festgelegt.
Das Prüfungsverfahren gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst erfolgt eine nationale Prüfung, die voraussichtlich vom Deutschen Patent- und Markenamt durchgeführt wird, einschließlich eines möglichen Einspruchsverfahrens. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Antrag an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum weitergeleitet, das abschließend über die Eintragung entscheidet. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal für geografische Angaben, und die Eintragungen werden im elektronischen Register der Europäischen Union veröffentlicht.
TextDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Übersicht der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen mit Schreiben vom 05.12.2025 aktualisiert. Die teils neuen Werte sind ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.
Bei Auslandsreisen können Verpflegungsmehraufwendungen ausschließlich in Höhe der festgelegten Pauschbeträge als Betriebsausgaben bzw. – bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – als Werbungskosten berücksichtigt oder vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstattet werden. Steuerfreie Arbeitgebererstattungen für Übernachtungskosten sind ebenfalls nur bis zur Höhe der Pauschbeträge möglich. Für den Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug von Übernachtungskosten sind hingegen die tatsächlich entstandenen Kosten maßgeblich.
Gegenüber den seit 01.01.2025 geltenden Beträgen wurden u. a. Anpassungen für Albanien, Bulgarien, Irland und die Schweiz vorgenommen. Unternehmen und Beschäftigte sollten die neuen Pauschbeträge bei der Planung und Abrechnung von Auslandsdienstreisen ab 2026 berücksichtigen

Der in Luxemburg geltende allgemeinverbindliche Tarifvertrag für den Hoch- und Tiefbau schreibt einen obligatorischen Kollektivurlaub (Bauferien) vor, der auch von deutschen Handwerksbetrieben eingehalten werden muss. Die Bauferien sind in diesem Winter vom 20. Dezember 2025 bis einschließlich 7. Januar 2026. In diesem Zeitraum dürfen Unternehmen, die dem Hoch und Tiefbau zugeordnet werden, wie Bauunternehmen (z.B. Errichten von Fertighäusern), Straßenbauer, Estrichleger etc. nicht arbeiten. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in begründeten Fällen beantragt werden. Anträge hierfür müssen mindestens zwei Monate vor Beginn des offiziellen Kollektivurlaubes – bis spätestens 20. Oktober 2025 – schriftlich an die Gewerbeaufsicht Luxemburg (ITM) gerichtet werden.



RLP International 2026

Neue Chancen für das Handwerk auf internationalen Märkten

Das Außenwirtschaftsprogramm RLP International unterstützt seit über 30 Jahren exportorientierte Unternehmen in Rheinland-Pfalz beim Einstieg in neue Märkte und beim Ausbau internationaler Geschäftsbeziehungen. Für das Jahr 2026 stehen rund 20 praxisorientierte Maßnahmen auf dem Programm, darunter Delegationsreisen, Messebeteiligungen und Fachseminare mit thematischen Schwerpunkten wie Innovation, Digitalisierung, Biotechnologie und Sicherheitsindustrie.

Ein besonderes Angebot für das Handwerk ist die Wirtschaftsreise nach Luxemburg am 27. und 28. August 2026, die gezielt auf Betriebe aus dem Bereich Bau und Innenausbau ausgerichtet ist. Die Reise bietet die Möglichkeit, vor Ort wertvolle Kontakte zu knüpfen und neue Geschäftschancen im Nachbarland zu erschließen.

Interessensbekundungen für die Teilnahme an den Maßnahmen werden ab sofort gerne angenommen.

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