Landesregierung stellt HwK Koblenz 1,66 Mio. Euro für Jungmeister und Existenzgründer.
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Ministerpräsidentin Malu Dreyer (links) und Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt (rechts), die dem HwK-Hauptgeschäftsführer Alexander Baden die gute Nachricht überbrachten.

Landesregierung stellt HwK Koblenz 1,66 Mio. Euro für Jungmeister und Existenzgründer.Aufstiegsbonus I und II

Koblenz. Die Meisterprüfung wie auch eine Existenzgründung auf deren Grundlage wird mit 1.665.000 Euro durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz unterstützt. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat in entsprechenden Zuwendungsbescheiden die Handwerkskammer (HwK) Koblenz mit Finanzmitteln ausgestattet und beauftragt, die Verfahren für Antragstellung und Auszahlung zu übernehmen.

Der Aufstiegsbonus umfasst zwei Varianten: Aufstiegsbonus I unterstützt Handwerker mit 1.000 Euro pro Person bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung in Rheinland-Pfalz und ist mit insgesamt 540.000 Euro hinterlegt. Er wird für alle Abschlüsse ab 1. Januar 2017 gewährt.

Der Aufstiegsbonus II wird anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt und umfasst insgesamt 1.125.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018. Dieser Bonus in Höhe von 2.500 Euro wird einmalig gewährt für eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz nach dem 1. Januar 2017, wenn die Meisterprüfung in den zurückliegenden zehn Jahren ab Antrageinreichung abgelegt wurde.

Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Er schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken – für die HwK Koblenz das richtige Signal: „Die Rolle des Handwerks bei der Stärkung der Wirtschaftskraft und Versorgung der Bevölkerung wird so auch über entsprechende Förderleistungen deutlich dokumentiert“, loben Präsident Kurt Krautscheid und Hauptgeschäftsführer Alexander Baden.

Gerade im Vergleich zur akademischen Qualifizierung kritisierte das Handwerk bisher den kostenlosen Bildungsbetrieb an Universitäten und Fachhochschulen, während Meister ihre Qualifizierung teilweise selbst finanziell stemmen mussten. „Wir haben über Jahre auf entsprechende Unterstützung für das Handwerk hingewirkt und immer wieder betont, dass diese Förderung gut angelegtes Geld ist. Die Jungmeister von heute treiben den Wirtschaftsmotor von morgen an, sorgen mit ihrem Umsatz auch für Steuerleistungen, die letztendlich dem Land und den Kommunen zu Gute kommen“, so Baden und Krautscheid. „Gerade jetzt, in wirtschaftlich guten Zeiten, müssen wir perspektivisch denken und freuen uns sehr, dass sich die Landesregierung unserer Sichtweise anschließt und entsprechende Projektmittel aufgelegt hat.“ Die HwK Koblenz hat alle Jungmeister und Existenzgründer, die auch rückwirkend einen Anspruch auf Fördermittel haben, schriftlich informiert.

 

01.03.2018



 

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Jörg Diester
Leitung Pressestelle

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joerg.diester--at--hwk-koblenz.de



 

Ansprechpartner bei der HwK Koblenz für den „Aufstiegsbonus I“ ist Silke Below-Köfer, Telefon 0261 398-311, E-Mail: meister@hwk-koblenz.de

Silke Below-Köfer
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Silke Below-Köfer
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silke.below-koefer--at--hwk-koblenz.de

Ansprechpartner für den „Aufstiegsbonus II“ ist Nicole Scherf, Telefon:0261 398-261, E-Mail: nicole.scherf@hwk-koblenz.de

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