Luftaufnahme von Dernau und den Schäden durch das Hochwasser
HwK Koblenz
Das Hochwasser der Ahr richtete enorme Schäden an, wie hier in Dernau

29.10.2024Aufbauhilfe RLP: Frist für Unternehmen endet am 31. Dezember 2024

Die Handwerkskammer Koblenz empfiehlt den vom Ahr-Hochwasser betroffenen Handwerksbetrieben, so schnell wie möglich mit dem Antragsverfahren zu beginnen

Zwar setzen sich Kammern und Landesregierung intensiv für eine Verlängerung ein, doch die Frist für das Beantragen der Wiederaufbauhilfe über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) endet für Unternehmen zurzeit am 31. Dezember 2024. Sollte es geplant sein, noch einen Antrag zu stellen, empfiehlt die Handwerkskammer (HwK) Koblenz den von der Ahrflut betroffenen Betrieben, schnellstmöglich zu handeln.

Längere Vorlaufzeiten, zum Beispiel beim Einholen der notwendigen Gutachten, können zu unerwarteten Verzögerungen im Vorbereitungsprozess der Unternehmen führen.

Antragsformulare und das Antragsportal im Internet: www.isb.rlp.de/unwetterhilfen

Eine kostenlose Beratung und Hilfestellung rund um die Antragsformalitäten erhalten betroffene Handwerksbetriebe bei der Betriebsberatung der HwK Koblenz, Telefon 0261 398-251, beratung@hwk-koblenz.de

 

Jörg Diester
Leitung Pressestelle

Tel. 0261 398-161

joerg.diester--at--hwk-koblenz.de