29.10.2024Aufbauhilfe RLP: Frist für Unternehmen endet am 31. Dezember 2024
Die Handwerkskammer Koblenz empfiehlt den vom Ahr-Hochwasser betroffenen Handwerksbetrieben, so schnell wie möglich mit dem Antragsverfahren zu beginnen
Zwar setzen sich Kammern und Landesregierung intensiv für eine Verlängerung ein, doch die Frist für das Beantragen der Wiederaufbauhilfe über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) endet für Unternehmen zurzeit am 31. Dezember 2024. Sollte es geplant sein, noch einen Antrag zu stellen, empfiehlt die Handwerkskammer (HwK) Koblenz den von der Ahrflut betroffenen Betrieben, schnellstmöglich zu handeln.
Längere Vorlaufzeiten, zum Beispiel beim Einholen der notwendigen Gutachten, können zu unerwarteten Verzögerungen im Vorbereitungsprozess der Unternehmen führen.
Antragsformulare und das Antragsportal im Internet: www.isb.rlp.de/unwetterhilfen
Eine kostenlose Beratung und Hilfestellung rund um die Antragsformalitäten erhalten betroffene Handwerksbetriebe bei der Betriebsberatung der HwK Koblenz, Telefon 0261 398-251, beratung@hwk-koblenz.de