Eine Stunde für ... das Transparenzregister wird zum Vollregister!
WebSeminar
Neuerungen im Geldwäschegesetz
Am 1. August 2021 hat sich das Transparenzregister zu einem Vollregister gewandelt. Bisherige Ausnahmen sind bereits teilweise weggefallen.
Bis zum 30. Juni 2022 mussten sich nun auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH oder UG), Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Partnerschaften im Transparenzregister eintragen lassen. Es drohen hohe Bußgelder!
Die Inhalte der Veranstaltung:
- Einführung zum GWG und Transparenzregister
- Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
- Grundlagen zur Meldepflicht an das Transparenzregister
- Neuerungen durch das TraFinG
- Übergangsfristen und Handlungsbedarf
- Unstimmigkeitsmeldungen und Sanktionierungen
- Gestaltungen zur Vermeidung von Transparenzregistereintragungen
- Künftige Entwicklungen und Fazit
Über Einzelheiten informiert Sie: Rechtsanwalt Dr. Karl Brock, Assoziierter Partner MEYER-KÖRING, Rechtsanwälte | Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte diesen Link. Nach Ihrer Voranmeldung erhalten Sie weitere Informationen.
Wann: 21.07.2022 um 17:30 Uhr
Wo: Online
Veranstalter: Kooperation