Nutzfahrzeuge nach Anlage VIII der StVZO müssen in regelmäßigen Abständen zur Sicherheitsprüfung (SP) in den Werkstätten vorgeführt werden. Nur anerkannte Werkstätten, die ihre Mitarbeiter für die Sicherheitsprüfung geschult haben, dürfen die SP durchführen. Der Gesetzgeber sieht vor, dasss die Prüfungen zur Durchführung der Sicherheitsprüfung alle drei Jahre neu abgelegt werden. Das Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Koblenz ist eine vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks anerkannte SP-Schulungsstätte und führt Prüfungslehrgänge für SP pflichtige Nutzfahrzeuge durch. Die Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Stoffpläne und die zur Einhaltung notwendigen Vorschriften sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgänge werden von der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes überwacht. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung die Teilnahmebescheinigungen in zweifacher Ausfertigung sowie das Zertifikat über die abgelegten Prüfungen.
Inhalte:
- Erläuterung der nach §29 StVZO gültigen Vorschriften und Richtlinien über die Durchführung der Sicherheitsprüfunng und der regelmäßigen technischen Überwachung.
- Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse zur Durchführung der SP nach 6.1.2 SP Schulungsrichtlinie.
- Unterweisung im Umgang mit den technischen Prüfmitteln an den für die Sicherheitsprüfung nach 6.1.3 SP Schulungsrichtlinie vorgesehene Einrichtungen.
Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablau der 3-Jahres-Frist an, damit Ihr Betrieb die Berechtigung zur Durchführung nicht verliert.