Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 18.12.2018 bietet die Handwerkskammer Koblenz einen Lehrgang an, zur Vorbereitung auf eine Sachkundeprüfung.
Der Sachkundenachweis dient der Erteilung einer beschränkten Ausnahmebewilligung gem. § 8 der Handwerksordnung für das:
Fleischerhandwerk, Teiltätigkeit: Fleisch- und Wursterzeugnisse für den Betrieb einer Frischfleischtheke im Lebensmittelhandel, Prüfen und Herrichten und unter Einsatz von Verpackungs-, Kühl- und Gefriertechnik haltbar machen und lagern.Der Lehrgang richtet sich an Personen, die bereits am Fleischstand gearbeitet haben und mit Hygienesystemen vertraut sind.
Für Bewerber mit Vorbildung Gesellenbrief sowie zusätzlicher Berufserfahrung soll es eine eigene verkürzte Schulung mit den Inhalten Hygiene und Recht geben.
Inhalte:
Verkauf, Portionieren, Lagerung + Präsentation von Fleisch-, Wurst und Salatwaren
Wareneingang, Lagerung und Reifung von Frischfleisch vor Ort (HACCP, LMR)
Beraten, Empfehlen und portionieren von Artikeln besonders Fleischteile aus dem Sortiment (Fachpraxis, Fachtheorie, Mikrobiologie)
Verpacken offener Ware zum Verkauf und zur Selbstbedienung. (Kennzeichnung, LMR) H
- Hackfleisch herstellen aus angeliefertem gesetzlich Anforderungen entsprechendem vorgerichtetem Fleisch. (Leitsätzen, HACCP, LMR, Mikrobiologie)
- Herstellen Küchenfertiger Erzeugnisse (Leitsätzen, HACCP, LMR, Mikrobiologie, Produktpass)
- Verpacken einschließlich Kennzeichnung von SB Artikeln. ( Kennzeichnung, LMR)
Unterrichtszeiten:
Freitag, 17.01.2025, 15:00-21:00 Uhr
Samstag, 18.01.2025, 8:00-16:00 Uhr
Freitag, 24.01.2025, 15:00-21:00 Uhr
Samstag, 25.01.2025, 8:00-16:00 Uhr
Freitag, 31.01.2025, 15:00-21:00 Uhr
Samstag, 01.02.2025, 8:00-16:00 Uhr
Freitag, 07.02.2025, 15:00 - 21:00 Uhr: Schriftliche Prüfung
Samstag, 09.02.2025, Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Montag, 10.02.2025, ab 8:00 Uhr Praktische Prüfung
Hinweis auf dem Sachkundenachweis:
Jegliche Herstellung von Brüh-, Roh- oder Kochwurst, anderen Feinkostartikeln sowie die regelmäßige Zerlegung und Konfektio-nierung von Schlachttierkörpern oder grob vorzerlegten Teilen (z.B. Rindervierteln) ist nicht erlaubt. Kleinere Konfektionierung von kleineren Teilstücken im Rahmen des nor-mal üblichen Verkaufs (z.B. Koteletts / Schweinerücken) sind gestattet.