Anmelden lohnt sich - registrieren Sie sich für ein Login!Lehrvertrag Online

Den Ausbildungsvertrag schnell und rechtssicher ausfüllen

Wenn Sie sich in unserem Kundenportal einloggen, können Sie darüber hinaus verschiedene Vorteile nutzen – unter anderem auch bei der Erstellung und Einreichung eines Ausbildungsvertrages. Dazu ist nur eine einmalige Registrierung erforderlich (siehe rechts: "Kundenlogin").

Das Kundenportal bietet Ihnen den direkten Zugriff auf Ihre Betriebsdaten der Handwerksrolle. Diese werden automatisch in den Ausbildungsvertrag übernommen. Außerdem erhalten Sie Einblick in die Daten aller eingetragenen und ausbildungsberechtigten Personen. Sie müssen dann nur noch den entsprechenden Ausbilder auswählen. Ergänzt wird der Lehrvertrag online lediglich um die persönlichen und ausbildungsrelevanten Angaben zum Auszubildenden.

Mit einem "Klick" werden die wichtigsten Lehrvertragsdaten vorab an die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Koblenz gesendet (Datenschutz durch SSL-Verschlüsselung).

 

Ausbildungsverträge einreichen

Zumindest eine Kopie des Original-Lehrvertrages muss bei der Handwerkskammer Koblenz digital oder per Post eingereicht werden.

 

Digitale Übermittlung des Lehrvertrages

In der Lehrvertragsverwaltung können Sie den Lehrvertrag bequem hochladen.

  1. Alle Ausfertigungen des Vertrags müssen von den Vertragsparteien unterzeichnet werden (Sie, Auszubildende/r und ggf. die gesetzlichen Vertreter (Eltern)).
    Bitte tragen Sie Ort und Datum ein und bringen ggf. Ihren Firmenstempel auf.

  2. Scannen Sie das "Vertrags-Exemplar für die Handwerkskammer" sowie einmal die weiteren Vertragsbestimmungen (WVB) und den Antrag auf Eintragung sowie ggf. weitere erforderliche Unterlagen (z. B. Bescheinigung-Erstuntersuchung, Schulzeugnisse) in eine einzige PDF-Datei ein.

  3. In der Lehrvertragsverwaltung finden Sie ein Upload-Symbol "Hochladen", um die PDF-Datei an uns zu senden. Nach korrekter Ausführung des Up-Load-Vorgangs erscheint die Mitteilung: "Datei wurde erfolgreich hochgeladen".

  4. Nach Eingang des Lehrvertrags, wird er von uns daraufhin überprüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Wenn alles passt, wird der Lehrvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen und Sie und Ihr Lehrling erhalten eine Eintragungsbestätigung.
     

Wichtiger Hinweis:

Bitte händigen Sie dem Auszubildenen oder seinen gesetzlichen Vertretern (Eltern) die bei Ihnen verbliebene Original-Vertragsausfertigung erst aus, wenn Sie unsere Eintragungsbestätigung erhalten haben. Mit der Eintragungsbestätigung und dem Lehrvertrag können dann alle weiteren Schritte (z. B. Kopie an die Berufsbildende Schule, Kindergeldstelle etc.) durchgeführt werden.

 

Übermittlung der Lehrverträge mit der Post

Es besteht auch nach wie vor die Möglichkeit alle Exemplare mit den notwendigen Anlagen an die Handwerkskammer (Handwerkskammer Koblenz, Lehrlingsrolle, 56063 Koblenz) per Post zu senden. Nach Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle erhalten Sie die Ausbildungsverträge für Betrieb und Lehrling mit den Eintragungsbestätigungen zurück.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die  Lehrlingsrolle oder die  AusbildungsberatungZentrales E-Mail-Postfach: lehrlingsrolle@hwk-koblenz.de

Bitte beachten Sie die Informationen rechts zum Urlaub, Vergütung etc.

 

 Lehrvertrag neu eintragen (ohne Login)



 

 Urlaubsinformationen

 Ausbildungsvergütungen

 Informationen zu den Ausbildungsberufen

 Informationen zur Datenerhebung

 

Die Anmeldung zur Berufsschule bzw. die Vorgehensweise zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der zuständigen Berufsschule.



 

"Wir bilden aus"

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Schriftzug: Zeit zumachen. Wir bilden aus. / Logo HwK Koblenz und Das Handwerk
handwerk.de

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