Allparteiliche KonfliktlösungMediation
Wenn
Sie einen Konflikt mit einer anderen Person im betrieblichen Umfeld haben (z. B. im Rahmen der Betriebsnachfolge oder zwischen Mitarbeitern), der durch direkte Gespräche nicht gelöst werden konnte und Sie sich scheuen diesen Konflikt vor Gericht auszutragen…
Dann
bietet sich zur Lösung ein anderer Weg an: Die Mediation.
Was ist Mediation?
Das Wort Mediation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Vermittlung. Diese geschieht in Form von Gesprächen und Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien mit Unterstützung eines dafür ausgebildeten Mediators. Der zeitliche Rahmen ist abhängig von der Konfliktsituation. Es können ein oder mehrere Gespräche notwendig sein. Die Dauer der einzelnen Gespräche kann individuell festgelegt werden. In der Regel sollten ein bis zwei Stunden Zeit pro Termin eingeplant werden.
Grundvoraussetzung für eine Mediation ist, dass sich die Parteien freiwillig für einen solchen Weg entscheiden und bereit sind, zuzuhören und fair miteinander umzugehen. Sie beauftragen den Mediator in der Verhandlungsführung darauf zu achten, dass die gemeinsam im Voraus festgelegten Regeln des Umgangs miteinander eingehalten werden.
Ablauf
Nach der Erläuterung der Konfliktsituation werden die Themen herausgearbeitet, die nach Ansicht der Konfliktparteien in der Mediation behandelt werden sollen. Dazu findet dann ein Gespräch zwischen den Parteien und dem Mediator statt, mit dem Ziel die Kernpunkte des Konfliktes sichtbar zu machen. Anhand der Kernpunkte wird versucht, für die einzelnen Konfliktfelder bereits bestehende Übereinstimmungen zu finden, aus denen dann konkrete Lösungen abgeleitet werden.
Der Mediator
Der Mediator strukturiert die „Verhandlungen“ und unterstützt die Parteien bei dem Ziel, eine zukunftsorientierte Lösung zu finden. Dabei ergreift der Mediator keinen eigenen Standpunkt, sondern moderiert das Gespräch. Er trifft keine Entscheidungen, gibt keine Empfehlungen und formuliert keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung. Für das Ergebnis sind die Parteien selbst verantwortlich.
Vertraulichkeit
Einer der wichtigsten Grundsätze der Mediation ist die Vertraulichkeit. Dabei unterliegt der Mediator der Verschwiegenheitspflicht, genau wie ein Rechtsanwalt oder ein Arzt. Gleiches gilt für die Konfliktparteien, es sei denn, sie vereinbaren etwas anderes.
Lösung
Wichtig ist, dass alle Seiten die Lösung akzeptieren. Die Mediation sollte mit einer schriftlichen, verbindlichen Vereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen werden. Um einen nachhaltigen Erfolg zu sichern, können Folgetermine vereinbart werden.
Mit Mediation gehen Sie aufeinander zu und gewinnen Handlungsfähigkeit!
Aktuelle Informationen:
Informationsflyer: Dank Mediationsverfahren wieder aufeinander zugehen