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Tarifliche Bestimmungen für Lehrlinge meist besser als staatlich festgelegte Mindestvergütung.Erwartungen des Handwerks nicht erfüllt

Das Bundeskabinett hat kürzlich das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz beschlossen. Inhaltlich, so die Spitze der Handwerkskammer (HwK) Koblenz, werden viele Erwartungen des Handwerks nicht erfüllt.

Gerade die viel diskutierte Regelung zur Ausbildungsvergütung darf gerade in Zeiten eines hohen Nachwuchs- und Fachkräftebedarfs nicht zum politischen Spielball werden „und in der Festlegung der Höhe allein Sache der Sozialpartner sein, die zielgenaue und sachgerechte Lösungen finden.“ Das nun beschlossene Gesetz berücksichtige die ganz unterschiedlichen Situationen der Betriebe nicht. Eine Mindestausbildungsvergütung wird besonders kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen belasten. „Das wird sich dort kontraproduktiv auswirken und einige Betriebe werden sich wohl oder übel von der Ausbildung verabschieden, weil sie sich das schlicht nicht mehr leisten können!“, befürchten HwK-Präsident Kurt Krautscheid und HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich. 

„Viele unserer Betriebe vergüten längst über Tarif, um den fachlichen Nachwuchs zu gewinnen und an sich zu binden – auch über die Ausbildung hinaus. Insofern muss der Staat gar nicht regulierend eingreifen“, kritisieren Krautscheid und Hellrich. Positiv ist zu bewerten, dass ein klarer Tarifvorrang für die Vergütungsregelungen gesetzlich festgeschrieben wird, die die gesetzlichen Mindestvergütungen unterschreiten. Kritik am Gesetz äußert die HwK auch hinsichtlich vorgesehener Regelungen zum beruflichen Prüfungswesen: „Hier ist eine gute Chance vertan worden, Prüfer in ihrem ehrenamtlichen Einsatz zu entlasten. Da muss dringend nachgebessert werden.“

Positiv ist das Ansinnen hervorzuheben, die Höhere Berufsbildung durch attraktive und international verständliche Fortbildungstitel zu stärken und so die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung sichtbarer zu machen, etwa durch den „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Dabei ist für das Handwerk allerdings entscheidend wichtig, dass die bewährten Abschlussbezeichnungen durch die neuen Bezeichnungen keinesfalls ersetzt, sondern nur ergänzt werden.

 

16.05.2019



 

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