Vermitteln ist besser als prozessierenVermittlungsstelle
In den meisten Fällen ist es für alle Beteiligten der sinnvollere Weg, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Die Vorteile liegen hierbei auf der Hand: Man erspart sich einen möglicherweise langwierigen sowie kostenintensiven Prozess und ist zudem vor der Öffentlichkeit geschützt.
Informationen
Gemäß § 91 Absatz 1 Nr. 11 der Handwerksordnung wird es den Handwerkskammern insbesondere zur Aufgabe auferlegt, Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und ihren Auftraggebern einzurichten.
Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die Handwerkskammer Koblenz durch die Einrichtung ihrer Vermittlungsstelle nach.
Mit dieser unterstützen wir bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Handwerksbetrieben. Das kostenlose Verfahren vor der Vermittlungsstelle soll den Beteiligten helfen, eine kostenintensive und zeitaufwändige Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung ist die Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, denn die angebotene Streitschlichtung basiert auf dem Freiwilligkeitsgrundsatz.
Ablauf
Voraussetzung für die Durchführung des Vermittlungsverfahrens ist, dass der betroffene Handwerksbetrieb Mitglied der Handwerkskammer Koblenz ist und ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Handwerksbetrieb besteht.
Zur schnellen und unbürokratischen Abwicklung werden Formalitäten im Verlauf des kostenlosen Verfahrens so weit wie möglich vermieden.
Wurde ein Antrag gestellt, versuchen wir gemeinsam mit den Parteien eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, erfolgt ein unverbindlicher Vergleichsvorschlag, der sich an der aktuellen Rechtslage orientiert und die bestehende Beweislastregelung berücksichtigt.
Das Vermittlungsverfahren beantragen Sie bei uns, in dem Sie die erforderlichen Angaben in das elektronische Upload-Formular eingeben. Das Verfahren kann sowohl durch einen Mitgliedsbetrieb als auch durch einen Kunden eines Mitgliedsbetriebs beantragt werden.
In dem Upload-Bereich können Sie Ihrem Antrag überdies essentielle Dokumente (z.B. Angebot, Vertrag, Schriftverkehr etc.) beifügen, soweit diese zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts zwingend notwendig sind. Sobald Sie auf „Antrag stellen“ klicken, wird eine automatische E-Mail an das Postfach der Vermittlungsstelle generiert, mit der Sie das Vermittlungsverfahren bei der Handwerkskammer Koblenz beantragen.
Vermittlung beantragen
Mit Anklicken des Buttons „Antrag stellen“ am Ende des elektronischen Upload-Formulars stellen Sie einen Antrag auf Durchführung eines kostenlosen Vermittlungsverfahrens bei der Handwerkskammer Koblenz, um auf diese Weise den Versuch zu unternehmen, eine Streitigkeit zwischen einem Mitgliedsbetrieb und einem Kunden eines Mitgliedsbetriebs aus einem direkten Vertragsverhältnis außergerichtlich zu lösen.
Verbraucherstreitbeilegung
Die Verbraucherschlichtung ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt und darf nur von besonderen Schlichtungsstellen durchgeführt werden. Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der sog. Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (www.verbraucher-schlichter.de) behandelt werden. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig.
Handwerker, die ihre Produkte oder Dienst- bzw. Werkleistungen über einen Online-Shop vertreiben, sind bereits seit Februar 2016 verpflichtet, auf ihrer Webseite mit einem Link auf eine Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten hinzuweisen.
Ab dem 01.02.2017 müssen Unternehmer darüber hinaus Verbrauchern Auskunft geben, ob sie bereit oder nicht bereit sind, im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung nach dem VSBG teilzunehmen. Dies muss in der Regel auf der Firmenhomepage sowie in ihren AGB erfolgen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Information zur Verbraucherschlichtung.