Rechtsberatung
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Man kann ja nicht alles wissen...Rechtsberatung

Überblick



Wir beraten Sie als Mitgliedsbetrieb kostenlos in allen rechtlichen Bereichen, die im Zusammenhang mit der Betriebsgründung oder dem Betriebsablauf in Ihrer täglichen Arbeit auftreten. Wir helfen flexibel, individuell und schnell.

Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedsbetrieben umfangreiche Hilfestellung, in dem wir eine Vielzahl an Formularen, Merkblättern und Mustern vorhalten.

Oft reicht ein Anruf, um einen Überblick darüber zu bekommen, was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist. Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Termin, um Sie ausführlich zu beraten.

Unser Hauptaugenmerk haben wir auf die Rechtsgebiete gelegt, bei denen im Rahmen der Führung eines handwerklichen Betriebs typischerweise die häufigsten Fragen auftreten.

Unsere Schwerpunkte sind dementsprechend:

  • Zivil- und Wirtschaftsrecht (z.B. privates Baurecht, Vergaberecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung)
  • Arbeitsrecht- und Sozialrecht
  • Wettbewerbsrecht, unerlaubte Handwerksausübung und Schwarzarbeit, Datenschutzrecht

Hinweis

Die Handwerkskammer darf Ihren Mitgliedsbetrieben jedoch nur in beratender Funktion zur Seite stehen. Die (gerichtliche) Wahrnehmung der rechtlichen Interessen ist uns gesetzlich nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die für Sie zuständige Innung, Kreishandwerkerschaft oder an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Zivil- und Wirtschaftsrecht



Das Gebiet des Zivil- und Wirtschaftsrechts ist neben den Themen des Arbeits- und Sozialrechts traditionell der Bereich, auf dem bei unseren Mitgliedsbetrieben erhöhter Beratungsbedarf besteht.

Oftmals stellen sich im Alltag rechtliche Fragen zum allgemeinen Vertragsrecht, Werkvertrags- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Pachtrecht oder zum Handels- und Gesellschaftsrecht.

Die Handwerkskammer Koblenz hat sich diesen betrieblichen Bedürfnissen bewusst angepasst und entsprechend fachlich aufgestellt.

Schwerpunkte unseres Dienstleistungsangebots sind:

  • allgemeines Vertragsrecht
  • Werkvertrags- und Gewährleistungsrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Gerne beraten und informieren wir Sie persönlich über Neuerungen und Wissenswertes in diesen Bereichen. Eine frühzeitige Beratung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor möglichen rechtlichen Nachteilen.

Wir als neutrale Rechtsberater unterstützen Sie kompetent, zügig und individuell. Wir informieren über zivil- und wirtschaftsrechtliche Themen auch im Deutschen Handwerksblatt.

Darüber hinaus halten wir eine Vielzahl an Musterverträgen vor, die wir unseren Mitgliedsbetrieben im Bedarfsfall zur Verfügung stellen und bei deren individueller Anpassung auf den jeweiligen Sachverhalt wir gerne unterstützen.

 

Aktuelle Informationen:

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Arbeits- und Sozialrecht



Häufige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht führen zu einer ständigen Aktualisierung der Rechtsgrundlagen. Oftmals betreffen auftretende Fragen sogar mehrere unterschiedliche Rechtsgebiete. Im persönlichen Kontakt unterstützen wir Sie bei der Lösung Ihrer Belange.

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, beginnend bei Bewerbung und Einstellung, über die Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stehen Sie vor einem Betriebsübergang helfen wir Ihnen, Ihre unternehmerischen Entscheidungen auf rechtlich fundierte Grundlagen zu stellen.

Auskünfte zu Tarifverträgen erteilen die Innungen und Kreishandwerkerschaften als Arbeitgeberorganisation und die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer. Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen beim Tarifregister des Landes Rheinland-Pfalz zu erhalten.

Sozialrecht

Das Sozialrecht und die damit verbundenen Versicherungsfragen sind auch für das Handwerk von großer Bedeutung. Nachfolgend finden Sie eine knappe Übersicht über die wichtigsten Informationen.

Krankenversicherung:
Selbstständige und Beschäftigte sind aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht verpflichtet, sich gegen Krankheiten abzusichern. Auf unserem Merkblatt Krankenversicherung finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Pflegeversicherung:
Es gilt hier allgemein der Grundsatz: „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.“ Sind Sie allerdings freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie sich hiervon befreien lassen. Notwendig hierfür ist der ausreichende Nachweis einer Absicherung in der privaten Pflegeversicherung.

Unfallversicherung:
Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Selbstständige hingegen nur dann, wenn dies die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft vorsieht. Auf unserem Merkblatt Unfallversicherung finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Arbeitslosenversicherung:
Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, auf Antrag eine Antragspflichtversicherung zu begründen. Grundsätzlich besteht jedoch keine Versicherungspflicht. Auf unserem Merkblatt Arbeitslosenversicherung finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Rentenversicherung:
Unserem Merkblatt Rentenversicherung können Sie entnehmen, welcher Personenkreis der Gewerbetreibenden im Handwerk versicherungspflichtig und welcher versicherungsfrei ist.

Die Inhaber handwerksähnlicher Gewerbe unterliegen ebenso wie Unternehmer von zulassungsfreien Handwerken grundsätzlich nicht der Rentenversicherungspflicht. Die Versicherungspflicht kann jedoch aufgrund von anderen Voraussetzungen eintreten. Beispielsweise wenn nur oder überwiegend für einen Auftraggeber gearbeitet wird.

 

Aktuelle Informationen

Wettbewerbsrecht, unerlaubte Handwerksausübung und Schwarzarbeit



Wettbewerbsrecht

Unternehmer zu sein heißt auch, im Wettbewerb mit anderen Unternehmen zu stehen, gegenüber Geschäftspartnern und Verbrauchern bestimmte Verhaltensregeln („Fair-Play“) und Rechtsvorschriften einzuhalten und nicht irreführend zu werben. Damit Unternehmen in einem fairen Wettbewerb stehen können, sind Rechtsvorschriften einzuhalten. Diese regulieren den Markt und sorgen so für einen freien Leistungswettbewerb. Eine bewusste oder fahrlässige Missachtung führt zu wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen.

Sie als Mitgliedsbetrieb erhalten juristische Unterstützung, wenn:

  • Sie selbst mit einem wettbewerbswidrigen Verhalten eines Mitbewerbers konfrontiert sind,
  • Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben,
  • Sie im Vorfeld Ihren medialen Auftritt (Homepage, Flyer, Werbung, etc.) planen.

Unerlaubte Handwerksausübung und Schwarzarbeit

Im Interesse unserer Handwerksbetriebe haben wir uns die Verfolgung von unerlaubter Handwerksausübung sowie Schwarzarbeit auf die Fahne geschrieben.

 

Aktuelle Informationen

Alles auf einen Blick unter www.verpackungsregister.org

Datenschutz



Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in Deutschland und jedem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union gelten. Mit der Reform wird sichergestellt, dass in allen Mitgliedstaaten der Union derselbe Datenschutzstandard besteht. Die neuen Datenschutzregeln führen zu einer Reihe neuer Anforderungen, die auch für Handwerksbetriebe gelten werden.



Aktuelle Informationen

 Handreichung - Einbindung von Videos in eigene Webseiten

DSGVO - Datenschutzrelevante Prozesse in der Berufsausbildung

ZDH Muster "Informationspflicht DSGVO Ausbildungsbetrieb an den Auszubildenden"

Meldung einer Datenpanne (Landesdatenschutz RLP)

Mitteilung der Kontaktdaten der bzw. des Datenschutzbeauftragten (Landesdatenschutz RLP)

FAQ zur Datenschutzgrundverordnung (Landesdatenschutz RLP)

FAQ zur Datenschutzgrundverordnung für Handwerksbetriebe sowie Handwerksorganisationen des ZDH

Europäische Datenschutzgrundverordnung

Übersicht zum europäischen Datenschutzrecht

Handreichung für kleine Unternehmen/Handwerk

 

Informationsblätter zur Datenschutzgrundverordnung