Wir halten Sie auf dem neuesten Stand in allen Rechtsfragen
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Wir halten Sie auf dem neuesten Stand in allen RechtsfragenRecht: Aktuelles (2022)

Mitteilungen aus dem Jahr 2022

Die Inflationsausgleichsprämie soll einen Anreiz für Unternehmen setzen, auf eigene Kosten für beide Seiten steuerlich begünstigte zusätzliche Zahlungen zu leisten, um die gestiegenen Verbraucherpreise abzumildern. Für den Betrag müssen auch keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Dazu kann im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 ein Betrag von bis zu 3000,- EUR steuerfrei an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Sie wollen Ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie zahlen? Was zu beachten ist, hat die Rechtsabteilung für Sie in einem Infoblatt zusammengestellt.
Neue Nachweispflicht zur Fachkunde beim Einsatz von nichtionisierenden Strahlen unter anderem im Kosmetikerhandwerk ab dem 31.12.2022:
Das BMUV hat zur Gesamtthematik die häufigsten Fragen zusammengefasst: FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV) | BMUV
Aus aktuellem Anlass weisen wir insbesondere auf zwei Fragestellungen hin:
Rubrik: Grundsätzliche Fragen zur NisV (letzter Punkt): Fachkundenachweis, Schulungsnachweis, Zertifikat, Anerkennung, Wofür stehen die Begriffe?
Rubrik: Fragen zur Fachkunde und zum Erwerb und Nachweis der Fachkunde (letzter Punkt): Die Schule, bei der ich den Fachkundekurs gemacht habe, hat die Anerkennung verloren. Die Zertifizierungsstelle will mir jetzt kein Zertifikat ausstellen. Was bedeutet das für mich? Was kann ich tun?
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne unsere Beratungsabteilungen: beratung@hwk-koblenz.de oder recht@hwk-koblenz.de
Das BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit, das seit 2014 freiwillig von Arbeitgebern genutzt werden kann, ist ab dem 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Damit können Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen künftig nicht mehr in Papierform übermittelt werden. BEA ist das digitale Verfahren der Bundesagentur für Arbeit für die vom Arbeitgeber auszustellenden Arbeitsbescheinigungen, die für die Berechnung und Zahlung des Arbeitslosengeldes erforderlich sind.
Weitere Infos finden Sie hier: Bescheinigungen online übermitteln mit BEA | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) oder in dem beigefügten ZDH Rundschreiben.
Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 ist vom Bundesrat gebilligt worden. Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 Prozent festgelegt.
Die Einzelheiten können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.
Diese Frage stellen sich Arbeitnehmer immer wieder. Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 22. September 2022 - Az.: C-120/21) hat nun in einem neuen Urteil bestätigt, dass der Arbeitgeber eine Hinweispflicht hat. Weist ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht auf den möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen hin und fordert er den Arbeitnehmer nicht zu Inanspruchnahme des Urlaubes auf, kann ein Urlaubsanspruch nicht verjähren.
Dadurch verjähren angesammelte Ansprüche auf gesetzlichen Mindesturlaub nicht nach der 3-jährigen Verjährungsfrist.
Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail unter recht@hwk-koblenz.de oder unter der Telefonnummer 0261 398-200.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.09.2022 (BAG – 1 ABR 22/21) dargelegt, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind an die Dokumentation keine hohen Anforderungen zu stellen:
Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Dies kann auch durch den Mitarbeiter selbst erfolgen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes bleibt aber beim Arbeitgeber.
Daher sollte er sich die Aufzeichnungen regelmäßig vorlegen lassen.
Bezüglich weiterer Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung hat das Bundesministerium für Arbeit Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung bereitgestellt.
Viele Unternehmen werden aktuell abgemahnt, weil sie Googles kostenlose Schriftarten ("Fonts") auf ihrer Website nutzen.

Wie Sie erkennen können, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist oder ob bei Ihnen auch eine Abmahnung droht können Sie hier lesen.
Das Bundeskabinett hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Sie soll am 1. Oktober in Kraft treten und bis einschließlich 7. April 2023 gelten.
Details entnehmen Sie bitte beigefügtem ZDH-Rundschreiben.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Das Widerrufsrecht ist die in der Praxis wichtigste Besonderheit. Dieses Recht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Dies kann für den Handwerker teuer werden, weil der Widerruf dazu führen kann, dass er am Ende leer ausgeht. Was Sie hierzu wissen müssen (inklusive Muster-Widerrufsbelehrungen), können Sie hier nachlesen:
Der Werkunternehmer kann sich nicht unbedingt auf ein Mitverschulden berufen und darauf verweisen, der Auftraggeber hätte eine Planung unterlassen. Das OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2022, 29 U 155/21, hat entschieden, dass die Haftung eines Bauunternehmers nicht wegen fehlender Planung zum betreffenden Bauteil als Mitverschulden gemindert ist. Wenn sich der Unternehmer zur Werkleistung bereit erklärt, ohne eine Planung von dem Auftraggeber erhalten zu haben, übernimmt er die Planungsverantwortung. Das vollständige Urteil finden Sie hier
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit dem 01.01.2019 in Kraft und hat damit die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Seit dem 01.07.2022 haben sich auch für Handwerksbetriebe weitere Änderungen ergeben. Bisherige Ausnahmen sind weggefallen. Danach müssen sich alle Betriebe, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Ware in Umlauf bringen, eingetragen sein. Was das konkret bedeutet, erklärt dieses Infoblatt.
Ab sofort können Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.

Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, sodass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August erfolgen. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Ab sofort können Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.

Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, sodass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August erfolgen. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte beigefügtem ZDH Rundschreiben.

Auf Grundlage der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro brutto die Stunde auf 10,45 Euro brutto die Stunde angepasst.
Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn dann auf 12 Euro brutto die Stunde angehoben.
Mehr Infos finden Sie  hier!
Weitere branchenspezifische Mindestlöhne können sich aus tariflichen Regelungen ergeben. Auf Antrag der Tarifvertragsparteien können diese für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Außerdem kann das BMAS auf gemeinsamen Vorschlag von Tarifvertragsparteien eine lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung festsetzen.
Eine Gesamtübersicht finden Sie hier:
Zur Kundenakquise und Umsatzsteigerung setzen Unternehmen teilweise auf Werbung per Telefonanruf. Diese Telefonwerbung kann unlauteren Wettbewerb und einen Datenschutzverstoß darstellen. Beides wird mit hohen Bußgeldern bestraft. Ob und unter welchen Voraussetzungen Werbung per Telefon rechtskonform möglich ist, soll dieses Infoblatt erklären.
Am 1. August 2021 hat sich das Transparenzregister zu einem Vollregister gewandelt. Bisherige Ausnahmen sind bereits teilweise weggefallen.
Bis zum 30. Juni 2022 müssen sich nun auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH oder UG), Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Partnerschaften im Transparenzregister eintragen lassen.
Es drohen hohe Bußgelder! Mehr Informationen entnehmen Sie unserem Infoblatt:
Durch den Ukraine-Konflikt wächst die Gefahr von Cyberattacken. Wegen der weltweiten Vernetzung von IT-Systemen können auch deutsche Betriebe betroffen sein. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) gibt hierzu Informationen und weist auf kostenlose Online-Seminare hin.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Wahl der Rechtform ist eine wichtige Entscheidung bei der Unternehmensgründung. Auch wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern oder eine Betriebsnachfolge ansteht, sollte die gewählte Unternehmensform überdacht werden.
Die Handwerkskammer Koblenz gibt einen Überblick über die Rechtsformen in einem aktualisierten Infoblatt:
Schwankungen bei Rohstoffen und bei den Materialpreisen sind nicht ungewöhnlich. Immer wieder kommt es aber in einzelnen Bereichen zu ungewöhnlichen Preiserhöhungen. Selbst für langjährige Unternehmer ist es eine besondere Herausforderung mit einer derartigen Situation umzugehen. Was kann man tun, wenn ein Material plötzlich unerwartet viel teurer wird und zudem vielleicht auch noch lange Lieferzeiten das für den Auftrag benötigte Material zu einer Mangelware machen?

Die Handwerkskammer Koblenz möchte Ihnen dazu einige aktualisierte Hinweise geben:
Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt durch den Arbeitgeber über die Lohnabrechnung ausgezahlt.
Der Zuschlag wird unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt.
Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
Das gesamte Entlastungspaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten der Regierungskoalition finden Sie hier:

Derzeit sind wieder vermehrt Formulare/Rechnungen im Umlauf, welche als angeblichen Absender ein Gewerberegister oder Amtsgericht ausweisen. Häufig kommen diese Schreiben im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Gewerbeanmeldung oder einer Eintragung in das Handelsregister.
Diese „rechnungsähnlichen Angebote“ sind oftmals nicht von einer originalen Rechnung vom Gewerbeamt oder Registergericht zu unterscheiden. Eine Annahme des Angebots, mittels Überweisung des ausgewiesenen „Rechnungsbetrags“, führt in der Regel zu hohen Folgekosten.
Schützen können Sie sich vor solchen unseriösen Angeboten nur, indem Sie den Rechnungseingang genau prüfen und auch immer das Kleingedruckte lesen. Sensibilisieren Sie auch Ihre verantwortlichen Mitarbeiter zu diesem Thema. Sollten Sie sich bzgl. eines Schreibens unsicher sein, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir prüfen das Schreiben gerne für Sie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Haben Sie das Angebot bereits irrtümlich angenommen, können wir Sie bei der Anfechtung des Vertrags unterstützen.
Sie erreichen uns per E-Mail unter recht@hwk-koblenz.de oder unter der Telefonnummer 0261/398-200.

"Auf europäischer Ebene ist es dem Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gelungen, bei der Reform der Richtlinie für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignette), eine Ausnahmeregelung für Handwerker zu erreichen.
Wenn zukünftig die Mautpflicht auf den Bereich 3,5 bis 7,5 Tonnen ausgedehnt wird, kann Deutschland von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen und Handwerksbetriebe von dieser Maut ausnehmen.
Dies erspart unseren Betrieben viel Bürokratie und verhindert eine finanzielle Mehrbelastung. Es bleibt zu hoffen, dass Deutschland in der zweijährigen Umsetzungsfrist der Richtlinie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wird.“

Für viele Bauherren und Betriebe kam der kurzfristige Antragsstopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude überraschend und führt noch immer zu Unsicherheit.
Die Bundesregierung hat nach der deutschlandweiten Empörung reagiert und alle Förderanträge, die vor dem 24.01.2022 eingingen, werden doch nach den bisherigen Kriterien geprüft und genehmigt. Außerdem wurde für die Zukunft eine klimapolitisch ambitionierte und ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, angekündigt.
Genaueres finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK ) vom 01.02.2022.
Weitere Informationen des BMWK finden Sie hier.
 Es lohnt sich außerdem genauer hinzuschauen und zu prüfen, denn es sind weiterhin Zuschussförderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Maßnahmen und Anlagen im Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens möglich. Weitere Informationen finden Sie hier:

In Zusammenhang mit dem Einbau von gespendetem Material, beispielsweise Armaturen, Lichtschalter, Heizkörper etc. stellen sich Fragen nach Haftung und Gewährleistung mit nicht unerheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Bei der Veröffentlichung von Referenzfotos müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Für viele Handwerksbetriebe sind Referenzfotos von fertiggestellten Werken eine gute Möglichkeit, potenzielle Kunden auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben. Oft fertigen Betriebe die Fotos selbst an. Das neue „Praxis Recht“ bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Wer als Selbständiger im Ausland arbeitet und weiter in Deutschland sozialversichert sein möchte, braucht hierfür eine Bescheinigung. Diese A1-Bescheinigung kann man jetzt digital über das Portal sv.net unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ beantragen. Ein Papierformular wird es für Selbständige nicht mehr geben. Deutsches Sozialversicherungsrecht gilt weiter und die Angabe von Betriebsnummern ist künftig nicht mehr notwendig. 
Genauere Informationen finden Sie hier:

Am 1. August 2021 hat sich das Transparenzregister zu einem Vollregister gewandelt. Somit müssen sich dort grundsätzlich alle Unternehmen eintragen lassen. Bisherige Ausnahmen sind weggefallen. Es drohen hohe Bußgelder! Mehr Informationen entnehmen Sie unserem Infoblatt!

 
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