Absicherung
Heinrich Hildebrandt

Entwicklung eines persönlichen Vorsorge-RahmenplansAbsicherung

Das unternehmerische Risiko das Sie als Selbstständige/r tragen müssen, kann niemand versichern. Jedoch können Sie, bevor Sie sich als Existenzgründer auf die betrieblichen Aufgaben konzentrieren, einen persönlichen Vorsorge-Rahmenplan entwickeln.

In welcher Form Sie sich absichern sollten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und davon, wieviel Sie in Ihre Absicherung investieren wollen und können. Nutzen Sie die Möglichkeit zum kostenlosen, persönlichen Beratungsgespräch mit den BetriebsberaterInnen der Handwerkskammer Koblenz. Sprechen Sie uns an!

Persönliche Absicherung

Auch Sie als UnternehmerIn müssen an den eigenen umfassenden Versicherungsschutz denken, dazu gehören:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Pflegeversicherung
  • freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit


Betriebliche Absicherung



Während der Arbeit können immer mal kleine und größere Schäden durch Mitarbeiter, Maschinen oder Fahrzeuge verursacht werden. Derartige Situationen sollten durch eine passende Versicherung aufgefangen werden.

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Verschiedene Sachversicherungen (Elementarschäden, Betriebsunterbrechung, Betriebsrechtschutz)
  • Umwelthaftpflichtversicherung
 

Tipp:

Die Prämien aller betrieblichen Versicherungen zählen zu den Betriebsausgaben und sind daher steuerlich absetzbar.

Absicherung der Mitarbeiter



Sie als Unternehmer tragen eine soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Über die Sozialversicherung ist ein großer Teil dieser sozialen Verantwortung bereits integriert und Sie müssen die Absicherung Ihrer Mitarbeiter in den Lohnnebenkosten einkalkulieren.

  • Unfallversicherung für Arbeitnehmer
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Kassen für Lohnausgleich, Zusatzversorgung und Urlaub

Versorgungswerk des Handwerks



Die Versorgungswerke haben die Aufgabe, den Angehörigen des Handwerks einen bezahlbaren Versicherungsschutz anzubieten und sind den Kreishandwerkerschaften angegliedert. Sie handeln für Ihre Mitglieder Gruppenversicherungsverträge aus, die auch für Beschäftigte im Handwerk und deren Angehörige gelten.

Ansprechpartner finden Sie hier.

Dieses Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.