Handwerksordnung

Rechtliche Grundlagen des Handwerks

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) ist die Grundlage für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie regelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks.

Der große Befähigungsnachweis (die Meisterprüfung) wurde als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks in der Handwerksordnung verankert. In ihr sind 41 zulassungspflichtige Handwerke und 53 zulassungsfreie Handwerke aufgezählt, die handwerklich betrieben werden dürfen. Danaben gibt es 57 Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können.

© 2012 Handwerkskammer Koblenz, letzte Aktualisierung: 22.05.2012