Volksbefragung unter Baubetrieben

Evaluierung zum Bauforderungssicherungsgesetz: Handwerkskammer Koblenz ruft Unternehmen aus der Baubranche zur Beteiligung auf

Sollte das Bauforderungssicherungsgesetz überarbeitet werden? Bauunternehmen können abstimmen. Foto: media machineLupe
Sollte das Bauforderungssicherungsgesetz überarbeitet werden? Bauunternehmen können abstimmen. Foto: media machine

KOBLENZ. Mithilfe einer Umfrage wollen die Justizministerien der Länder entscheiden, ob die aktuelle Fassung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) novelliert werden sollte. Betriebe, die praktische Erfahrung bei der Anwendung des Gesetzes haben, bittet die Handwerkskammer (HwK) Koblenz, sich für die Befragung registrieren zu lassen.

Verantwortlich für die Evaluierung ist der Lehrstuhl Baubetriebslehre der Technischen Universität Bergakademie Freiberg. Per Zufallsprinzip werden anschließend diejenigen Betriebe ausgewählt, die an der endgültigen Erhebung teilnehmen.

Hier der Link zur Registrierung.


Informationen

zum Bauforderungssicherungsgesetz bei der Rechtsberatung der Handwerkskammer Koblenz, Tel. 0261/ 398-201, Fax -983, recht@hwk-koblenz.de, www.hwk-koblenz.de/beratung

Stand: 09.01.2012

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© 2012 Handwerkskammer Koblenz, letzte Aktualisierung: 30.05.2012