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Aufgaben und Zusammensetzung der Vollversammlung PDF Drucken E-Mail
Vollversammlung
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Koblenz, Foto: P!el media

Die Vollversammlung ist oberstes Organ und wichtigster Entscheidungsträger der Handwerkskammer. Die 48 gewählten, ehrenamtlichen Mitglieder der Vollversammlung setzen sich zu zwei Dritteln aus selbständigen Handwerkern und zu einem Drittel aus Arbeitnehmern zusammen, die die verschiedenen Handwerksberufe repräsentieren. Die Handwerksvertreter werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Vollversammlung wählt den Präsidenten und die übrigen Vorstandsmitglieder, den Berufsbildungsausschuss und weitere Ausschüsse sowie die Geschäftsführer. Sie beschließt den Kammerhaushalt und die Höhe der Beiträge, berät über grundsätzliche Fragen der Kammerpolitik, der Berufsbildung sowie der Handwerksförderung und erläßt Prüfungsordnungen.