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Bildimpression aus dem Handwerksberuf Fleischer
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Ausbildung 2010

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Fragen zum Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit (ZUA) PDF Drucken E-Mail

Was macht das Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit (ZUA) eigentlich?

Das ZUA hat drei Aufgabengebiete

  1. Beratung und Information von Handwerkern in allen Fragen des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der unterschiedlichsten Managementsysteme
  2. Seminare in den Bereichen
    — Arbeitssicherheit (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen (SiGeKo), Unternehmermodell, usw.)
    — Umweltbildung (Asbestsachkunde, Bauen/Sanieren/Beraten, Öl- und Fettabscheider)
    Auf Wunsch werden auch Inhouse-Seminare individuell nach Ihren Wünschen angeboten.
  3. Durchführung von Projekten, die den Umweltschutz und die Arbeitssicherheit im Handwerk fördern und praxisnahe Lösungsmöglichkeiten bieten. 

Was macht das ZUA nicht?

Das ZUA ist keine Kontrolleinrichtung! Auflagen oder Vorschriften können nicht gemacht werden! Es wird auch nichts an Behörden weitergeleitet, denn die Berater des ZUA unterliegen der Schweigepflicht.


Berät das ZUA auch mich?

Das ZUA berät gerne jedes Handwerksunternehmen und natürlich auch jeden handwerksähnlichen Betrieb - telefonisch, vor Ort oder per E-Mail. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Fragen zu Auflagen durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft.


Kann ich mich in meiner Halle/Scheune/Garage selbständig machen?

Nicht überall kann ein Unternehmen eröffnet werden, auch wenn es in den eigenen vier Wänden ist. Zuerst muss bei den örtlichen Behörden (Stadt- oder Kreisverwaltung, Bauamt) geklärt werden, ob Ihr geplantes Gewerbe an dieser Stelle überhaupt möglich ist.


Welche Auflagen müssen Existenzgründer beachten?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.

Viele Existenzgründer werden jedoch bereits bei der Gewerbeansiedlung (Bauantrag bzw. Baunutzungsänderung) mit Auflagen konfrontiert.
Die Anforderungen im Einzelnen sind jedoch stark von der Betriebsart und den Tätigkeiten abhängig. Deshalb sollten Sie sich zuvor beim ZUA erkundigen.


Wozu Arbeitssicherheit - Bei mir ist doch noch nie etwas passiert?

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Die Richtlinien hierfür stehen in den Unfallverhütungsvorschriften. Seit ein paar Jahren gibt es weitere Anforderungen die jeder Betrieb ab einem (1) Arbeitnehmer erfüllen muss. Warten Sie nicht, bis etwas passiert!


Was ist eine Gefährdungsanalyse?

Jeder Arbeitgeber muss die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf eventuelle Gefährdungen hin untersuchen. Diese "Gefährdungsanalyse" muss schriftlich festgehalten werden. Spezielle Checklisten für die unterschiedlichsten Tätigkeiten gibt es bereits bei den Berufsgenossenschaften.


Wo finde ich einen Energieberater?

Auf unserer Internetseite "Umweltdienstleister" haben wir die Absolventen unserer Ge-bäude-Energieberater-Lehrgänge aufgelistet.

Zu den Informationsseiten des Zentrums für Umwelt und Arbeitssicherheit


Weitere Informationen sind erhältlich bei der Handwerkskammer Koblenz, Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit, Tel.: 0261/398-655, Fax: -992, E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können