Sie befinden sich aktuell auf der Seite: "Handwerkskammer Koblenz - Fragen zum Bauzentrum"



Bildimpression aus dem Handwerksberuf Seiler
Sie sind hier: Start

Ausbildung 2010

Ausbildung 2010

Zur Ausbildungsinitiative

Foto-Galerie

Altmeisterfeier 2009
 Pfeil Altmeisterfeier 2009
Fragen zum Bauzentrum PDF Drucken E-Mail

Wie hoch ist die Vergütung für Lehrlinge im Baugewerbe?

Eine aktuelle Übersicht über die gängigsten Ausbildungsvergütungen erhalten Sie auf der Seite zum Lehrvertrag


Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während der überbetrieblichen Ausbildung?

  • Vorab telefonische Information an Betrieb und Berufsbildungszentrum
    (Telefon Bauzentrum 0261/398-602)
    (Telefon Berufsbildungszentrum Bad Kreuznach 0671/894013810)
  • Krankmeldung im Original an Ausbildungsbetrieb
    Krankmeldung in Kopie oder per Fax an das Berufsbildungszentrum
    (Telefax Bauzentrum 0261/398-991)
    (Telefax Berufsbildungszentrum Bad Kreuznach 0671/894013888)

Kann ich während der Lehrgänge in Koblenz / Bad Kreuznach übernachten?

Ja,

  • in Koblenz im Kolpinghaus (Telefon 0261/42180),
  • in Bad Kreuznach im Hotel „Zur Klause“ (Telefon 0671/32159).

Gilt nur für Auszubildende, die keinerlei Fahrtmöglichkeiten nach Hause haben. Für Auszubildende, deren Betriebe Mitglied der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden sind, werden die Übernachtungskosten übernommen.


Wozu dient die Ausbildungsnachweiskarte?

Die Ausbildungsnachweiskarte, hier der Einlösungsschein, gilt für die Erstattung der überbetrieblichen Ausbildungskosten. Dieser Einlösungsschein ist vom Ausbildungsbetrieb der überbetrieblichen Ausbildungsstätte vor dem Besuch des ersten Lehrgangs auszuhändigen, und besitzt für die gesamte Ausbildungszeit Gültigkeit.

Mit Hilfe dieser Ausbildungsnachweiskarten werden die Lehrgangskosten, Internatskosten und Fahrgeld für Lehrlinge bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden angefordert und abgerechnet. Dies gilt jedoch nur für Betriebe, die Mitglied bei der Urlaubs- und Lohnausgleichs-kasse in Wiesbaden sind.


Wie komme ich zum Bauzentrum?

Bei Anreise mit PKW, Motorrad, Moped oder Mofa
siehe Wegeskizze

Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Lage der Bushaltestelle am Koblenzer Hauptbahnhof

Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus der Region Westerwald
Fahrplan aus Richtung Hachenburg (Fa. Orthen)
Fahrplan aus Richtung Bad Marienberg (Fa. Meutsch / Fa. Schermuly)
Fahrplan aus Richtung des Kreises Altenkirchen (Fa. Becker)


Erhält man eine Fahrtkostenerstattung?

Auszubildenden, deren Betriebe Mitglied der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden sind, werden die Fahrtkosten durch die Handwerkskammer erstattet.

Antrag auf Fahrtkostenerstattung gem. Tarifvertrag und Verfahrenstarifvertrag für die Berufsausbildung im Baugewerbe vom 07. Februar 1979.

Jeder Auszubildende, der an der überbetrieblichen Unterweisung im Bauzentrum der Handwerkskammer Koblenz teilgenommen hat, hat Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten zum Bauzentrum, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, der für öffentliche Verkehrsmittel (günstigster Tarif) zu zahlen wäre.

Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten:

  1. Die räumlichen, fachlichen und persönlichen Bedingungen der o.a. Tarifverträge müssen erfüllt sein.
  2. Der für die Erstattung notwendigen Einlösungsschein Teil II der Ausbildungsnachweiskarte) muss, vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben und abgestempelt, dem Bauzentrum vorliegen.
  3. Bei Benutzung von privaten Fahrzeugen ist die Fahrzeugart und das polizeiliche Kennzeichen anzugeben. Eine Fotokopie des Fahrzeugscheines und eine Bescheinigung der öffentlichen Verkehrsmittel über die Kosten der Fahrstrecke im Auszubildenden-Tarif ist unbedingt beizufügen. Ist der Fahrer nicht Halter des Fahrzeuges, ist eine Benutzungserlaubnis des Fahrzeughalters beizufügen.
  4. Die Höhe der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten hat der Antragsteller dem Bauzentrum Koblenz durch Belege z.B. Fahrkarten, Schülerwochen- oder Monatskarten nachzuweisen.
  5. Bei Mitfahrern ist eine Quittung bzw. Bescheinigung des Fahrers vorzulegen.

Die Vorlage der o.g. Bescheinigungen sind bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus sowie bei Benutzung von Motorrad, Moped, Mofa bzw. Fahrrad einmalig beim ersten Lehrgangsblock abzugeben. Bei Fahrgemeinschaften ist die Abgabe eines Fahrtkostenantrages durch den Fahrer bei jedem Lehrgangsblock erforderlich.
Die Fahrausweise sind sauber geordnet auf ein Sonderblatt geheftet mit dem Antrag einzureichen.

Der Antragsteller versichert durch seine Unterschrift, dass anderweitig keine Fahrtkostenerstattung erfolgt und erfolgen wird.

Bei wissentlich falschen Angaben erlischt der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bzw. bereits erstattet Fahrgelder werden zurückgefordert.


Wann finden Gesellenprüfungen statt?

In der Regel 2 Prüfungstermine Sommer- und Winterprüfung in Theorie und Praxis. Termine der praktischen Prüfungen, soweit diese im Bauzentrum bzw. in Bad Kreuznach stattfinden, können erfragt werden. Ansonsten können die örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaften Auskünfte geben.

Die Inhalte der AO-Bau finden Sie hier

Zeiten der überbetrieblichen Unterweisung:
Mo. - Do.: 08.00 – 16.45 Uhr, Fr.: 08.00 – 14.30 Uhr


Wo findet die überbetriebliche Unterweisung im Baubereich statt?

Bauzentrum der Handwerkskammer Koblenz
August-Horch-Straße 6-8
56070 Koblenz

Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Koblenz
Siemensstraße 8
55543 Bad Kreuznach


Wieviel Wochen überbetriebliche Unterweisung finden nach der Ausbildungsordnung Bau in den einzelnen Lehrjahren statt?

1. Lehrjahr

  • 17 Wochen
  • 3 Wochen Margenlehrgang (freiwilliger Zusatzlehrgang)

2. Lehrjahr

  • 11 Wochen
  • 2 Wochen Margenlehrgang (freiwilliger Zusatzlehrgang)

3. Lehrjahr

  • 4 Wochen

Wie hoch ist der Berufsschulteil?

1. Lehrjahr

  • 18 Wochen

2. und 3. Lehrjahr

  • 8 Wochen

siehe Blockdiagramm