Recht

Der Gesetzgeber hat den Handwerkskammern die Aufgabe übertragen, die Interessen des Handwerks zu fördern. Aus diesem Auftrag und der vorliegenden Rechtsprechung wird die Berechtigung der Kammern abgeleitet, ihre Mitgliedsbetriebe in allen Rechtsfragen ihrer betrieblichen Praxis zu beraten. Die Beratungsleistung beschränkt sich auf die außergerichtliche Beratung. Die Durchsetzung von Forderungen und damit die Rechtsbesorgung bleibt den freiberuflich tätigen unabhängigen Organen der Rechtspflege vorbehalten.

Ergänzt wird die Rechtsberatung durch die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern. Hierbei handelt es sich um eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die nur dann tätig wird, wenn eine der beteiligten Parteien ein selbständiger Handwerksbetrieb ist und im übrigen beide Partner des Vertragsverhältnisses mit der außergerichtlichen Schlichtung durch die Handwerkskammer einverstanden sind.

Informationen zu unserem Beratungsangebot (Sachverständige und Schlichtungsstelle)

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Manfreg Rube

Manfred Rube
Assessor jur.
Geschäftsführung Recht

Telefon 0261/398-201
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gf-manfred.rube@hwk-koblenz.de

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Dieter Ehrmann

Dieter Ehrmann
Assessor jur.
Wettbewerbsrecht, Sachverständige, Schwarzarbeit

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Telefax 0261/398-983

dieter.ehrmann@hwk-koblenz.de

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Christiane Schmitt

Christiane Schmitt
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© 2012 Handwerkskammer Koblenz, letzte Aktualisierung: 22.05.2012