Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Ausland erworbene handwerkliche Berufsqualifikationen werden von der Handwerkskammer Koblenz - als zuständige Stelle für Personen mit Wohnsitz im Kammerbezirk Koblenz - geprüft und anerkannt.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage wird dabei grundsätzlich unterschieden in

1. Gleichstellung nach dem Bundesvertriebengesetz
Wer in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rumänien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung bzw. Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß §10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.

Die Möglichkeit der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes steht ausschließlich anerkannten Spätaussiedlern offen.

2. Gleichstellung auf Grund eines bilaterales Abkommens
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Frankreich und Österreich sogenannte bilaterale Abkommen über die wechselseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen geschlossen. Wenn Sie Ihre Prüfung in Österreich bzw. Frankreich abgelegt haben, so ist eine Anerkennung bzw. Gleichstellung grundsätzlich möglich.

Freiwillige Stellungnahme der Handwerkskammer Koblenz

Bei Personen, die selbst nicht unter das Bundesvertriebenengesetz fallen und deren Prüfungen auch nicht durch ein bilaterales Abkommens privilegiert ist, kommt eine Gleichstellung der ausländischen Prüfungen mit deutschen Abschlüssen nicht in Betracht.  In diesem Fall erfolgt als Serviceleistung der Handwerkskammer Koblenz automatisch eine „freiwillige  Stellungnahme" zu Ihrem Berufsabschluss, mit der Sie sich in Unternehmen auf eine Arbeitsstelle bewerben können.

Hinweis

Diese Bestimmungen werden zur Zeit überarbeitet! Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die unten stehende Telefonnummer.

Ansprechpartner

Ulrike Junglas

Gesellenprüfung

Telefon 0261/398-423 (8:30 bis 12:00 Uhr)
Telefax 0261/398-979

gesellenpruefung@hwk-koblenz.de

© 2012 Handwerkskammer Koblenz, letzte Aktualisierung: 16.05.2012