Fördermöglichkeiten

Foto: Konstantin Gastmann, PIXELIO
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ISB-Darlehensprogramm zur Ausbildungsplatzförderung

Bei Schaffung eines zusätzlichen als auch pro erneuertem Ausbildungsplatz gibt es für Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das Darlehen beträgt bis zu 35.000 Euro. Es muss im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes verwendet werden.

Die Anträge sind über die Hausbank an die ISB zu richten.

Das Ausbildungsplatzdarlehen 2012 befindet sich zur Zeit in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz.

Fördermöglichkeiten bei Betriebsschließung/Insolvenz

Arbeitgeber können eine Förderung beantragen, wenn sie für Jugendliche, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen.

Diese Förderung kann entweder über den sogenannten Ausbildungsbonus des des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder das Zuschussprogramm der ISB-Bank erfolgen.

Informationen zum Ausbildungsbonus Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Informationen zum Zuschussprogramm der ISB-Bank zur Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben www.isb.rlp.de

Der Zuschuss der ISB für Lehrlinge aus Insolvenzbetrieben bleibt ebenfalls weiter bestehen. Damit soll Auszubildenden, die aufgrund einer Insolvenz oder Schließung des bisherigen Betriebes ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, die Möglichkeit gegeben werden, diese in einem anderen Betrieb zu beenden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für den neuen Ausbildungsbetrieb, beträgt 2.500 Euro je Ausbildungsverhältnis und der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn im neuen Betrieb gestellt werden.

Förderung von Ausbildungsverbünden

Betrieben, die nicht sämtliche Ausbildungsabschnitte der jeweiligen Ausbildungsordnung selbst vermitteln können, wird die Möglichkeit eingeräumt, sich im Rahmen eines sogenannten Ausbildungsverbundes an der Ausbildung zu beteiligen.

Der Lehrling muss mindestens drei Monate im Verbundbetrieb verbringen. Hier gibt es einen Zuschuss von 2.500 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass erstmalig im Verbund ausgebildet wird oder bei bereits bestehenden Verbünden es sich um einen zusätzlichen Ausbildungsplatz handelt.

Informationen zum Zuschussprogramm der ISB-Bank zur Förderung von Ausbildungsverbünden www.isb.rlp.de

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Merkblatt zur Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (PDF)

Über aktuelle und passende Fördermöglichkieten informieren die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Koblenz.

Ansprechpartner

Ausbildungsberater

Telefon 0261/398-333
Telefax 0261/398-990

aubira@hwk-koblenz.de

© 2012 Handwerkskammer Koblenz, letzte Aktualisierung: 16.05.2012