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Bildimpression aus dem Handwerksberuf Glaser
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Ausbildung 2010

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Grafik: Euro-Scheine

Aufstiegsförderung / Meister-Bafög

Finanzierung der Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse, u.a. Meisterprüfungen
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Ausbildungsbonus 2010
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Insolvenzförderung 2010
a) über Ausbildungsbonus 2010
b) über Landeszuschuss
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Einstiegsqualifizierung (EQ)
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Förderung von Ausbildungsverbünden
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Neuregelungen zum Meister-BaföG - ab 1. Juli 2009 in Kraft

Bislang wurden über das „Meister-BaföG“ die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für „Meisterkurse“ oder Lehrgänge mit einem anerkannten Abschluss vorfinanziert und zusätzlich ein nicht rückzahlbarer staatlicher Zuschuss von 30,5 Prozent auf das erhaltene Darlehen gewährt.

Ab 1. Juli treten gesetzliche Neuregelungen in Kraft, um die Förderung der beruflichen Weiterbildung noch attraktiver zu machen. So werden auf das gewährte Darlehen bei Prüfungserfolg weitere 25 Prozent erlassen. Macht sich ein Jungmeister nach bestandener Meisterprüfung selbstständig werden ihm zusätzlich weitere 33 Prozent des Darlehens erlassen, wenn er mindestens einen Mitarbeiter neu einstellt.

Gleichzeitig fallen alte Zulassungshürden. So wird der Förderungsausschluss bei bereits selbstfinanzierter Aufstiegsfortbildung abgeschafft. Außerdem besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung auch dann, wenn bereits vorher eine andere Aufstiegsfortbildung absolviert wurde, die nicht nach dem Meister-BaföG gefördert worden ist.

Über weitere Möglichkeiten der finanziellen Förderung informieren die für den Wohnort zuständige Arbeitsagentur, der
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und das
Finanzamt.


Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten:
Tel.: 0261/398-402, Fax: 0261/398-990,
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